Vorratsdatenspeicherung und Berufsgeheimnisträger

Vor ein paar Wochen hatte ich bei verschiedenen Ministerien angefragt, ob und inwieweit ich als Vikar – und damit Berufsgeheimnisträger – vorsorgen muß, um diejenigen, die sich an mich wenden, zu schützen. Jetzt kam die Antwort per Post: Ich muß mich also um nix kümmern, weil Berufsgeheimnisträger wie alle anderen abgehörtüberwacht werden. Es darf dann halt bloß nicht benutzt werden. Es sei denn, die wissen es grad nicht, daß ich Berufsgeheimnisträger bin....

18.11.2015 · 2 min · De Benny