Beten verboten
Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. Art. 4 Abs. 2 GG Es ist schon erstaunlich, was man dieser Tage aus Berlin zu hören bekommt. So soll nun nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts ein muslimischer Schüler nicht das Recht haben, der Ausübung seiner Religion nachzkommen. Wohlgemerkt, es geht darum, was der Schüler in der Pause tut, nicht um Gebete bei laufendem Unterricht. Der fragliche Schüler wollte, ursprünglich einfach nur beten, hat das getan auf dem Schulflur....