Im Schatten von Barmen 2: Vorgeschichte zum Altonaer Bekenntnis
Das Jahr 1931/32: Kirchenvertrag, Kirchenwahlen und die Folgen Am 13.6.1931 wird „Der Vertrag der Evangelischen Landeskirchen mit dem Freistaat Preußen“ und der nötige Gesetzesentwurf im Preußischen Landtag mit 201:56 Stimmen und 105 Enthaltungen angenommen[1]1. Er soll das Verhältnis von Staat und Kirche neu regeln. Der Abschluss dieses Vertrages führt dazu, dass sich der märkische Gauleiter Wilhelm Kube entschließt, die Altpreußische Union politisch zu übernehmen. Bei den anstehenden Neuwahlen ihrer Gemeindevertretung vom 12....