Das System

Der Pranger ist ja wieder in Mode gekommen. Heute ist mir sowas auf Diaspora begegnet (auch hier). Im vorliegenden Fall wurde ein Rechtsanwalt namentlich benannt, der einen Arbeitgeber vor Gericht vertrat und durchsetzte, daß für Toilettendamen der Mindestlohn von Reinigungskräften nicht anzuwenden sei, weil sie eben keine Reinigungskraft sei. Deshalb kann der Arbeitgeber weiterhin nur 3,40 € pro Stunde zahlen. Was mich und andere ärgerte, war, daß der Anwalt mit Namen bezeichnet und quasi an den Pranger gestellt wurde....

01.04.2013 · 38 min · De Benny