Präimplantationsdiagnostik

Letzten Dienstag hatte der Bundesgerichtshof in Leipzig entschieden, daß bei künstlicher Befruchtung eine Präimplantationsdiagnostik (PID) an den vorhandenen Embryonen zur Auswahl der einzupflanzenden Embryonen nicht gegen das Embryonenschutzgesetz verstößt. Demnach ist es werdenden Eltern im Falle einer künstlichen Befruchtung möglich, gezielt diejenigen Embryonen selektieren zu lassen, welche bestimmte genetische Auffälligkeiten nicht aufweisen. In der letzten Woche habe ich dazu auf dem Blasphemieblog diskutiert und möchte hier nun versuchen, meine Ansichten zusammenzufassen....

12.07.2010 · 6 min · De Benny