Ein anderes Comic bei Jesus & Mo:

Es geht um Folter. Und auf der Originalseite steht unter dem Comic „Es ist keine Folter, wenn Gott es tut. Gott kann tun, was er will.“

Für alle des Englischen nicht so mächtigen (gibt es die hier?): In den ersten zwei Bildern äußern sich Jesus und Mo darüber, wie furchtbar Folter doch ist. Im dritten Bild übertragen sie e auf die Folterer, und im letzten Bild drücken sie ihre Freude darüber aus, daß diese Leute in die Hölle kommen.

Daß dort gefoltert wird, setzt das Comic als bekannt voraus.

Mal angenommen, es wäre so: Ist es wirklich keine Folter, wenn Gott es tut. Gelten für Gott andere Gestze? Wie kann das sein?

Das ist wohl der erste Gedanke, den jeder hat. Der zweite ist bei mir: Was ist mit dem dritten Bild? Sind Folterer wirklich „the lowest of low“ (die Niedrigten der Niedrigen) und „evil bastards“ (böse Bastarde)?

Die Antworten hier würden wohl auseinandergehen. Sind Menschen, die Böses tun böse?

Machen wir die Probe aufs Exempel: Stell Dir einen Menschen vor, der 10 Kinder erst entführte, dann folterte, vergewaltigte, langsam tötete, und dann in den Rhein oder die Elbe warf. In mir steigt der Groll schon hoch, wie ich diese Zeien tippe und ich vermute mal, auch Du lieber Leser bist nicht ganz ruhig geblieben beim Lesen.

Gewaltverbrechern wünschen wir oft sonstwas an den Hals, manchmal müssen es nicht mal Verbrecher sein, daß wir uns aufregen, es reichen schon uneinsichtige Beamte, Zugbegleiter oder Politessen, um uns in vielen Situationen zum Zorn reizen zu können.

Und bei Folterknechten? Sicher ist auch bei denen niemand sonderlich zurückhaltend, zum Freuden will man so jemanden nicht haben. Und wenn wir selbst Opfer sind, oder jemand, der uns nahe steht, dann wollen wir oftmals Gerechtigkeit in der Form, daß der Täter bestraft wird. Je schlimmer die Tat, desto geringer sind die Hemmschwellen, schmerzhafte Bestrafungen zu fordern oder gar die Todesstrafe. Und manchmal meint man sagen zu können, selbst die wäre noch zu gut.

Wie ist es nun also mit der Hölle für Folterknechte? Wie stehen wir wirklich dazu? Ich meine, die Gemütsregungen von Jesus und Mo sind durchaus menschlich.

Wenn wir jetzt aber zur ersten Frage zurückkommen – ist es keine Folter, wenn Gott es tut – müssen wir vielleicht nochmal anders formulieren: Ist es keine Folter, wenn wir es tun?

Offenbar nicht, dann sprechen wir von Gerechtigkeit, und daß man ja nicht alles geschehen lassen könne. Richtig. Aber können wir dann Gott für die Hölle kritisieren? Wenn wir selbst schmerzliche Qualen für Kinderschänder verlangen, können wir demjenigen böse sein, der Ernst damit macht?

Wir sind es wohl, sonst würde das Comic und der Satz darunter nicht auf viel Zustimmung treffen, und ich meine, das tut es.

Denn wenn wir ruhig reflektieren, wenn die erste Aufwallung abgeflaut ist, fordern wir derartige Strafen nicht mehr. Dann wird statt der Rache anderes wichtig. Das wären zum Beispiel Dinge wie die der Schutz der Allgemeinheit oder die Resozialisierung des Täters, ihn also so weit zu bringen, daß er nicht mehr straffällig wird. Und dabei ist gleiches mit gleichem zu bestrafen oft nicht zielführend.

Man unterscheidet dann zwischen Person und Tat, versucht die Person zu retten, während man die Tat verurteilt. Und zur Rettung der Person gehört durchaus, daß die Person die Tat nicht wieder tut.

Nun ist aber gerade das ziemlich genau das, was aus Jesu Lehre wurde (für Mo, also den Islam, kann ich hier nicht sprechen): Gott liebt den Menschen, haßt aber unter Umständen die Tat. Und Er rettet den Menschen, leitet ihn zur Umkehr an und macht aus ihm so einen neuen Menschen.

Das Comic geht darauf nicht ein, denn es reflektiert die menschliche Wirklichkeit, Jesus und Mo stehen nicht für Jsus Christus und Mohammed, sondern für die Christen und die Muslime, wahrscheinlich vor allem aus US-amerikanischer Sicht.

Und an jenen leistet das Comic Kritik. Man kann es auch so auffassen, daß Gott ein ganz übler Folterknecht ist, freilich. Und mit der Deutung spielt das Gaze auch ein wenig. Das wäre dann jedoch durchaus etwas heuchlerisch, denn wer könnte anderen vorwerfen, was er selbst verlangt? Man denke an das Beispiel mit dem Kinderschänder!

Wer nun also einerseits ment, daß man tatsächlich Mensch und Tat zusammensetzen kann und böse Taten nur von bösen Menschen getan werden, und der gleichzeitig bekennt, daß Gott alle Menschen liebt und höchstens ihre Taten haßt, der sollte vielleicht noch einmal in sich gehen. Beides ist nicht zu haben. Wenn böse Taten aus einem Menschen einen bösen Menschen machen, dann haßt Gott nicht nur die Tat, sondern den Menschen, sobald er ein böser Mensch ist, und dann ist auch die Folterstrafe in der Hölle eine Möglichkeit.

Liebt Gott aber die Menschen unabhängig von ihren Taten und haßt nur die Taten, dann sollten auch wir wie Gott zwischen Mensch und Tat unterscheiden. Dann macht eine böse Tat einen Menschen nicht böse, dann kommt die böse Tat aus der Sündhaftigkeit des Menschen, unter der er ebenso leidet wie seine Opfer, wenn dies auch nicht sichtbar ist und ihm vielleicht nicht einmal bewußt.

Dann wäre nicht das vierte Bild die Pointe, sondern schon das Dritte, und dann müßten sich Christen und Muslime überlegen, wieso sie überhaupt ein Bild abgeben, mit dem man auf das dritte Bild kommt. Das vierte ist nur logische Schlußfolgerung.

Nachtrag: Ich sehe grad, die Gleichsetzung böse Tat = böser Mensch kommt schon vor Bild drei.

Comments

Comment by Lichtkind Erde (@erdlicht) on 2013-02-02 02:30:21 +0100

Logische Schlußfolgerung auf Basis rechtlich formal nichtiger Glaubensbücher
ist eher Pseudologia phantastica,
Klagen gegen Person Gott wurden wegen nicht Greifbarkeit, Nichtexistenz, Person Gott
Staatsanwaltlich verworfen.
Zirkelschluss,Theodizeeproblem
http://www.dittmar-online.net/religion/theodizee.html

Beweisführungspflicht EMRK 17 http://bit.ly/uQ2t9M
Vom VerfGH muss Meinungsäußerung in vollem Umfang überprüfbar sein, wenn der Schutz der Meinungsfreiheit nicht unzuträglich verkürzt werden soll (vgl. BVerfGE 43, 130 [136f.] = NJW 1977, 799; BVerfGE 54, 208 [215] = NJW 1980, 2072; BVerfGE 82, 272 [281] = NJW 1991, 95).