Das 8. Türchen:

Er ist ein Schild allen, die ihm vertrauen.

Ps. 18, 31

Und der Lehrtext:

Jesus sprach zu seinen Jüngern: Sorgt nicht um euer Leben, was ihr essen sollt, auch nicht um euren Leib, was ihr anziehen sollt. Denn das Leben ist mehr als die Nahrung und der Leib mehr als die Kleidung.
Lukas 12,22.23

Die Losung und Lehrtext erinnern daran, dass wir auf Gottes Fürsorge vertrauen können. Nicht in dem Sinne, dass wir uns nicht im vernünftigen Maße um Essen und Kleidung be-mühen sollen, sondern in dem Sinne, dass wir darauf vertrauen, es von Gott zu erhalten.

Wo kann ich derjenige sein, durch den jemand anderes das erhält, was er zum Leben braucht – nicht nur Nahrung oder Kleidung, sondern auch Zeit, in der von dem erzählen kann, was ihn erfreut oder bedrückt?

Comments

Comment by interplanetar on 2012-12-09 00:01:13 +0100

Schildbürger sind viele! Wer die gültige Verfassung
nicht als Schutz hat, ist mit Sicherheit nicht frei – sondern lebensgefährlich frei.
Im Zivilrecht ist Werbung (balzen, buhlen) ggf. Vorleistung zu einer Dienstleitung, mit Vertrag Treu und Glaube“.
http://www.jurawelt.com/studenten/skripten/zivr/7246

Gaubwürdige, glaubhafte Person/en
werden im Zivilrecht, bzw. im öffentichem Web, wohl kaum mit Spiegeei und Schildbürgerei, bzw. rechtunwirksamen, nichtigem Text (§ 13 u. § 66 UrhG, § 116- 144 BGB), der keinerlei Haftpflicht, Verbraucher-, Versicherungs-, Rechtschutz ergibt.

Rechtiche „Vermutung“
zur Urheber- oder Rechtsinhaberschaft, die sich jeweilig aus Angabe zum Herausgeber (Kultusrat, etc. ), einvernehmlich mit komformen Verleger § 10 UrhG herausssteen. ergeben keine Persönlichkeitrechte (vgl. § 76 UrhG , vgl. StgB § 11 Pers.- u. Sachbegriffe 3 u. c .) folglich keine persönliche Beziehung zu einer „greifbaren“ Person Gott. Aber es soll auch Menschen geben die Essenz von Fingernägel in Wasser personifzieren. http://www.lebensmittellexikon.de/e0000960.php

Lehre?
Die mangelnde Empirik, Bekenntnisgebundenenheit, an Hochchulen, ergibt eingeschränktes Selbstbestimmungsrecht, zur Wissenschaftsfreiheit, nach Art 5, Ab. 3 GG , Urteil: BVerfG, 1 BvR 462/06 vom 28.10.2008, Absatz-Nr. 4.

Virtuelll zelebrierende Gaubenswissenchaft, mit Losung,
ist rechtlich mit Sicherheit keine angewandte literarische Kunst, (§24 UrhG) Ein Merkmal dazu wäre Kritik, Parodie, Karikatur. zum Vorlagentext. (vgl. Urteil : BGB, GRUHR, 2008, 693, TV-Total)

Christliche Wahrsagerei – Aberglaube?
http://www.kirchenweb.at/gluecksbringer/talisman/wahrsagerei.htm

Männer mit kranker Sehnsucht,
Glückspieler,Wahrsager, Propheten,Priesterastrologen,
partriarchaliche Hirten, Kartenleser, Pendler, Gläserrücker, Löffelverbieger, Schamen, Medizinmänner, Gurus, Heiler, Erlöser, Heiratschwindler, Wucherer, usw. ….In Absicht einer einseitigen Vorteilverschaffung, sind das alles begeisterte Begeisterer, ohne sachdienliche Begründung,

Es braucht viel Humor zu Loser und Leerer
die zur „Finsternis“ virtuell und fiktiv Dienstleistung mit Regen, Tau (Spucke, Urin, Schweiß) Pitti Papageien Sprechkörner, Allah’u’Abha – Kalligraphie des Wortes „Herrlichkeit, Anmut, Glanz, Schönheit“an Sin, Shin, Sirrius, erbringen.
Kalte Teebeutel auf die Augen, Kajalstift Channoine, ergibt mehr Glanz im Auge. Aber der Glanz im Auge, bleibt virtuell beim bloggern unsichtbar. 🙂

Comment by Keinkatholik on 2012-12-09 16:15:45 +0100

Es braucht auch viel Humor, Deine unverständlichen Kommentare zu lesen. 🙂