Um es vorweg zu sagen: Ich habe die Berichterstattung um das Urteil des BAG zum Streikrecht in kirchlichen Betrieben nur sehr sporadisch verfolgt und kenne das Urteil nicht. Dennoch möchte ich ein, zwei Gedanken mitteilen in Bezug auf den Artikel von Muriel. Muriel schreibt ziemlich am Anfang, daß es nicht um das Urteil des Gerichts gehe, da dieses sich auf geltendes Recht beziehe, während Muriel sich darauf beziehen will, wie es sein sollte. Auf dieser Grundlage will ich darauf eingehen. Um eine Meinung zu vertreten und zu begründen, wie die Dinge sein sollten, brauche ich keine Kenntnis eines aktuellen Gerichtsurteils. Ich werde nun einzelne Passagen von Muriels Artikel zitieren und dazu Stellung nehmen.

Muriel schreibt:

Ich halte das für völlig offensichtlich, und ich habe noch nie begriffen, warum Religionsfreiheit (die als solche ja ihre Berechtigung hat) das Recht einschließen sollte, sich nicht an dieselben Gesetze halten zu müssen wie Menschen, die nicht meiner Religion angehören.

Muriel unterstellt, daß hier nicht gleiches Recht für alle gelte, sondern ein Sonderrecht für die Religiösen (oder die Kirchen?). Dem ist freilich nicht so, jedenfalls nach meinem Kenntnisstand. Es steht jedem Menschen frei, sich in Weltanschauugsgemeinschaften zu organisieren, wie es die Kirchen sind, aber eben auch diverse dezidiert nicht religiöse Gemeinschaften wie etwa der Humanistische Verband, der in Bayern sogar „Religionsunterricht“ organisiert. Alle diese Weltanschauungsgemeinschaften, die wie die Großkirchen oder der humanistische Verband als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt sind, haben die gleichen Rechte und Pflichten. Dazu gehört unter anderem das Recht auf ein eigenes Arbeitsrecht. Damit ist noch nicht gesagt, ob das so jetzt gut ist oder nicht. Mir geht es hier lediglich darum, festzuhalten, daß „die Kirchen“ oder „religiöse Menschen“ hier eben kein Sonderrecht haben, sondern womöglich schlicht von ihren Rechten stärkeren Gebrauch machen als der humanistische Verband, oder die Zeugen Jehovas.

Man kann natürlich die Frage stellen, ob es gut ist, Rechtsformen für Gemeinschaften zu finden, ob wir den Staat lieber als einzig Rahmengebende Gemeinschaft etablieren wollen, oder (und?) ob wir Gemeinschaften vielleicht sogar als schädlich ansehen und uns statt dessen lediglich auf das Individuum konzentrieren in einer idealen Gesetzgebung. Das Thema dürfte durchaus ergiebig zu diskutieren sein, sprengt aber den Umfang dieses Artikels.

Warum sollte ein kirchlicher Arbeitgeber Dinge von seinen Mitarbeitern verlangen dürfen, die nicht auch jeder andere Arbeitgeber verlangen darf? Sicher, den Kirchen ist es wichtig, dass sie ihre Aufgabe, die Frohe Botschaft zu verkünden, vernünftig erfüllen können, und dabei stören Streiks natürlich. Na und? Coca-Cola ist es auch wichtig, ihre braune Brühe zu verkaufen, und das wäre für die bestimmt auch einfacher, wenn sie Ausnahmen von Rechtsvorschriften bekämen, die ihnen nicht passen.

Ich vermute einmal: Erklärtes Ziel von Coca Cola ist es, Gewinn zu erwirtschaften. Dies ist legitim und per se nicht zu kritisieren, zumindest so lange man an unserer Wirtschaftsform festhält (ich weiß, sie ist umstritten, und ich habe auch eigene Kritik daran, aber so lange keiner mit was Besserem kommt find ich die Marktwirtschaft nicht gar zu übel). Diakonische (bzw caritative) Unternehmen haben eine andere Zielsetzung, zumindest sollte dies so sein (und wo dies nicht so ist sollte man sich als Kirche um Verbesserung bemühen oder sich im Zweifelsfall trennen, und nicht warten bis weltliche Gerichte für etwas Gerechtigkeit sorgen).

Historisch gesehen – ich mag mich irren, aber ich geh erst al nicht davon aus – ging es bei diakonischen bzw caritativen Einrichtungen darum, daß etwa die Diakonissen quasi ihr Leben „opferten“ und es den Notleidenden widmeten. Die Tätigkeit wurde nicht als Arbeit im Sinne von Erwerbsarbeit verstanden, sondern als Dienst. Dieser Dienst wurde natürlich organisiert von einem Dienstherren, beiden ging es aber (zumindest im Ideal, aber wir sprechen ja von der idealen Geselschaft) um ien gemeinsames Ziel, nämlich die Sorge um eben die Notleidenden (und ja, bevor wieder einer meckert: wie Hilfe damals aussah deckt sich nicht zwingend mit dem, was wir heute als Hilfe begreifen, das ändert jedoch nichts an den guten Intentionen). Das Ziel ist also hier ein selbstloses, wenn man es auch nicht teilen mag, während es bei Coca Cola eigennützig ist, ebenso wie bei aller Erwerbsarbeit: Es geht darum, durch Arbeitsleistung Geld zu erwerben, das man zu eigenen Nutzen einsetzen kann, etwa um Rechnungen zu bezahlen und etwas zu essen zu kaufen.

Idealtypisch gehen die Kirchen wohl immer noch von der Dienstgemeinschaft aus in ihren Betrieben, auch wenn es kaum noch Diakonissen, Nonnen, Mönche oder Diakone gibt, die dort für ein Vergeltsgott dienen. Statt dessen hat die Erwerbsarbeit Einzug gehalten, zumindest in der Form, daß keine Zugehörigkeit zu einem Orden oder Mutterhaus mehr verlangt wird, sondern nur noch eine Kirchenmitgliedschaft. Darüber hinaus haben sich auch nichtkirchliche Einrichtungen etabliert, die teils ebenfals mit idealistischer Motivation, teils aber auch mit klaren Gewinnabsichten materiell gleichwertigen „Service“ anbieten (irgendwas sträubt sich in mir dagegen, bei einem kommerziellen Angebot von „Dienst“ zu schreiben).

Heute ist es nun so, daß vermehrt nur noch das Materielle gesehen wird, leider auch innerhalb der Kirche, und daß infolgedessen die Unterscheidung zwischen (selbstlosem) Dienst und (kommerziellem) Service immer weniger gesehen wird, jedoch auch immer schwieriger ist.

Insofern ist es freilich nicht einzusehen, wieso ein kirchlicher (oder humanistischer, oder… oder) Arbeitgeber Dinge verlangen kann, die ein „weltlicher“ Arbeitgeber nicht verlangen kann. Allerdings ist es einzusehen, daß ein Dienstherr, der einen Dienst definiert, auch festlegen kann, wie dieser Dienst nur auszuführen ist und was dafür vorausgesetzt wird. Dafür muß allerdings gewährleistet sein, daß Dienstherr und Dienender (schon wieder so ne Blockade, „Dienstleister“ zu schreiben, wenn es um Selbstloses geht) eben im selbstlosen Ziel einig sind.

Exkurs in die Praxis: Ich habe persönlich Schwierigkeiten, dieses Selbstlose in jedem diakonischen Betrieb erkennen zu können. Mein Einblick ist nicht allzu groß, muß ich dazusagen, jedoch habe ich den Eindruck, daß auch in der Diakonie (und der Caritas?) betriebswirtschaftliches Denken Einzug gehalten hat. Betriebswirtschaftlich zu denken ist kein Problem, wenn es darum geht, daß eine Mark auch nur einmal augegeben werden kann, und daß man mit den Mitteln haushalten muß. Es wird aber zum Problem, wenn das Finanzielle zum Eigenzweck wird, wenn es nicht mehr in erster Linie darum geht, Not zu lindern, sondern darum, den Betrieb „effizient“ zu führen und vielleicht noch ein klein wenig Gewinn zu machen, um für schwere Zeiten eine Rücklage zu haben. Daher frag ich mich schon seit längerem, ob Diakonie und Caritas nicht den Betrieb der Einrichtungen abgeben sollten (das speziell diakonische, also der Dienst, ließe sich vielleicht auch anders leisten), aber auch das ist eigentlich ein anderes Thema Ich schweife zu oft ab!

Das eine ist eine religiöse Aufgabe, das andere eine kommerzielle. Religiöse Menschen werden Ersteres je nach Neigung für viel wichtiger halten, und Letzeres für nachrangig, wenn nicht sogar unmoralisch. Ich halte Ersteres für schädlich, und Letzteres ist mir ziemlich egal, weil ich das blöde Zeug nicht trinke. Ihr seht das vielleicht wieder anders. So ist das nun mal, Menschen setzen unterschiedliche Prioritäten und haben unterschiedliche Interessen.

Okay, jetzt sind wir ziemlich bei den Grundagen, fast schon bei Ratzingers Relativismus. In der Tat, Menschen haben unterschiedliche Interessen. Manche wollen Brause verkaufen, andere den christlichen Glauben verbreiten, wieder andere wollen alle Juden ermorden oder zumindest die Demokratie abschaffen. Was ich damit sagen will: Ich gehe davon aus, daß die meisten wenn nicht alle Menschen sagen würden, daß einige Interessen berechtigt sind und andere nicht, gerne auch in bestimmten Abstufungen. Deshalb erlaubt unser Gemeinwesen (Staat) zwar die Verbreitung des christlichen Glaubens, während Mord schon verfolgt wird, wenn es sich nicht um Völkermord handelt. Und das ist gut so. Ich sehe keinen Grund, wieso wir uns nicht als Gesellschaft darauf einigen sollten, was wir als hinnehmbar ansehen und was nicht. Und vor allem: Aus welchem Grund. Ich finde, diese Frage korrespondiert auch mit der oben genannten Frage, ob wir den Staat als einziges Gemeinwesen wollen oder auch andere zulassen, um vielleicht eine größere Diversität zu ermöglichen. Wie gesagt, der ganze Fragenkomplex ist sicher spannend zu diskutieren. Unabhängig davon meine ich aber, daß Interesse alleine kein Grund dafür ist, alle möglichen Interessen gleich zu bewerten (das wäre dann wohl des Papstes Relativismus).

Trotzdem haben wir aus irgendwelchen Gründen immer noch Sonderregeln, die nur für religiöse Interessen gelten, nicht aber für kommerzielle, literarische, sexuelle, oder sonstige säkulare Vorlieben. Das ist Unsinn, und gehört abgeschafft.

Hat mit religiösen Vorlieben nix zu tun, wie oben erwähnt. Würde der Humanistische Verband ein Krankenhaus gründen, hätte er die selben Möglicheiten wie die Kirchen, ohne dezidiert religiöse Interessen zu verfolgen. So könnte er auch festlegen, daß in seinen Schulen nur Lehrer unterrichten dürfen, die bestimmte literarischen und/oder sexuelle Vorlieben teilen. Hier sehe ich keine Ungleichbehandlung. Allerdings scheinen mir die kommerziellen Vorlieben nicht ganz in die Auflistung zu passen, denn man kann mehrere literarische, sexuelle oder sonstige Vorlieben haben, es gibt da massig Vorlieben, die sich herausbilden können. Bei kommerziellen Vorlieben fällt mir nur die Liebe nach mehr ein. Eine Diversität zu konstruieren fällt mir hier sehr schwer. Vielleicht liegt hier die Antwort begraben, wieso kommerzielle Interessen nicht in der Art berücksichtigt werden wie etwa religiöse oder – allgemeiner – weltanschauliche Interessen.

 

Comments

Comment by Muriel on 2012-11-23 12:09:44 +0100

Ich fasse mich mal etwas kürzer: Ja, es gibt auch säkulare Tendenzbetriebe mit Sonderrechten, wie etwa Zeitungen. Finde ich genauso blödsinnig.
Hier hat die Kirche sich aber meines Wissens auf ihre Religionsfreiheit berufen. Deswegen habe ich auch über diesen Aspekt geschrieben.

Comment by Interplanetar on 2012-11-23 23:49:37 +0100

Staatlich exitiert kein Streikverbot. Werbung ist keine Dienstleistung. Dienstleistung entsteht auf Basis Vertrag Treu und Glauben, in Angleichung an Treuepflicht zur Verfassung, normalerweise unter Gleichberechtigten.
Die Kirche ist Kommerz.
Gemeinnützig ist nur die Steuerklasse in der Kirche.
Beipiel: DiD neue Hauptverw. für Bundesverb. in Berlin , Kosten: 65 Mill.
Dienstw.-Fuhrparks lassen Politiker klein aussehen.
Weiteres: http://bit.ly/U2lB6o
Reich wird man auf dem Rückrad Steuerzahler.

Comment by bundesbedenkentraeger on 2012-11-24 08:14:19 +0100

Durch Sprüche wie „Kirche ist Kommerz“ nimmst Du Deiner Kritik die Spitze. Anstatt auf eine Fehlentwicklung hinzuweisen, und die Abstellung derelben zu fordern, was gut und richtig wäre, nutzt Du das Beispiel der Fehlentwicklung, um eine größere Gruppe (Kirche/Diakonie) komplett anzugreifen. Es geht also weniger um die Fehlentwicklung, daß da für Millionen ein Gebäude gebaut wird, sondern darum, eine Dir unliebsame Gruppe, die der Gläubigen, anzugreifen.
Tut mir Leid, aber so sehe ich nicht, wieso ich Dir da folgen sollte. Ginge es Dir darum, daß das Geld für Suppenküchen genutzt wird, müßtest Du so argumentieren, und nicht sagen : Kirche ist Kommerz. Greif die Fehlentwicklung an, und ich bin dabei. Nutze die Fehlentwicklung aus, um eien Dir unliebsame Gruppe anzugreifen, ud ich bin draußen. Dein Kamf gegen die Kirche ist nicht mein Kampf. Ich will die Kirche besser machen, nicht abschaffen. Deshalb stehen wir wohl immer auf verschiedenen Seiten.

Comment by Prctm on 2012-11-27 20:17:54 +0100

Vermag im Deutschland des Jahre 2011 jemand zu erkennen, dass Wissenschaftsrat und Stiftung Mercator, Bülent Ucar, Rauf Ceylan und Mouhanad Khorchide den schariagelehrigen Ulama einen grundsätzlich anderen theologischen Rang einräumen möchten als Yusuf al-Qaradawi es fordert?[39] Ist eine „schleichende Scharia“, eine allmähliche Aushöhlung des Rechtsstaats und ein „islampädagogisches“ Entfremden der jungen Muslime über die Moscheen und den Islamischen Religionsunterricht jedoch sicher und dauerhaft abgewehrt oder auch nur unerwünscht, wenn ein Professor wie Ucar erklärtermaßen über die „Entwicklung der Scharia im historischen und modernen Kontext“ forscht und mit Dr. Silvia Horsch die Betreiberin der Webseite al-sakina.de und Mitbetreiberin der Seite nafisa.de zum Ghazali-Kongress (28.-30. Oktober 2011) an die Uni Osnabrück lädt, jene tief Verschleierte, die zu Amir Zaidan (Islamologisches Institut, Wien) und zur Gesellschaft Muslimischer Sozial- und Geisteswissenschaftler (GMSG) verlinkt?