Die Toren sprechen in ihren Herzen: Es ist kein Gott. (Ps. 14,1)

Da finde ich den Lehrtext spannend, der dazu ausgesucht wurde:

Was töricht ist vor der Welt, das hat Gott erwählt, damit er die Weisen zuschanden mache. (1. Kor 1, 27)

Gott wählt überraschend. Wovon oder womit wurde ich das letzte Mal überrascht? Wen könnte ich heute mal überraschen – auch wenn ich nicht Gott bin?

Comments

Comment by Interplanetar on 2012-08-29 10:26:55 +0100

In Not, Notstand, steht dir rechtlich Hilfe zu.
Mit faulem Bauch, Hungerhirn, hohler Hand, kannst du zum Sozialamt gehen, wenn du Bedürftigkeit nachweisen kannst.
Bettvorleger mit Babelfettisch suchen, ist Morbus

Psalmen
sind für Samaritaner und Juden nie Lehre gewesen.
Staatsrechtlich ist keinerlei Babelfettich,Glaube an parteiische Glaubenwissenschaft doktrieren eine Lehre. Das WWW ist öffentlich!
Deine Lehre ohne Ort, Gültigkeitszeitraum,Mass, Gewicht, Form, ist möglicherweise Übergärung deiner Hohl-, Pumporgane. Weise /r gab es bis Mittlealter. Heute sind das Bürgermeister und in der Regel keine Idioten.

Gesetzeslage:
Was von Anfang an grundlos, unbegründet, unbewiesen ist, bzw. der Form ermangelt, an schwerwiegendem Fehler leidet, gilt nichtig. (§ 44 Absatz 1 VwVfG ) Rechtsunwirksamkeit, Nichtigkeit ergibt sich mit Begründung § 111 OwiG (Name) und § 11 Personen- und Sachbegriffe(im Besonderen “3″ und “c”)
Ergänzend § 13 UrhG (Urheberpersönlichkeit) und § 66 UrhG (Anonyme Autoren) Weiteres BGB § 116 – 144 http://bit.ly/Mrncj9

Werbung i
ist im öffentlichen Recht grundsätzlich keine Dienstleistung. Die Öffentlichkeit ist kein abgeschirmter Bereich. Dienstleistung entsteht mit Vertrag “Treu und Glaube” rechtsgültigem Vertrag § 242 BGB

Mission im deutschen Zivilrecht
bedeutet Auftrag, der Rechtsgrund, bspw. Kaufvertrag, Einigung dazu, erfordert. Erst dann kann ein Rechtsgeschäft sein, mit dem sich der Beauftragte verpflichtet, unentgeltlich ein Geschäft für den Auftraggeber zu besorgen. Auftrag gilt so lange, bis der Beauftrage Kenntnis zum Erlöschen des Auftrag hat.
Rechtsgrundlos übertragenen Vermögenswerte nach den Regeln der “ungerechtfertigten Bereicherung” bedeuten, dass Herrausgabe gefordert werden kann.
§ 662 − § 674 BGB ; § 812 ff. BGB

Botschafter
sind Delegierte, die nicht mit rechtsunwirksamen nichtigen, Texten, parteiischer Glaubenswissenschaft hausieren gehen.

Kultusanhänger haben im Öffentlichen keine staatsrechtliche Pflicht, religiöse Überzeugungen kundzutun. Vgl. §140 GG.
Ihre Überzeugungen ohnehin unbewiesen, ergbit sich daraus die öffentlich-rechtliche Unbrauchkeit.

”Lex neminem cogit ad vana seu inutilia peragenda” (lat. “Das Gesetz zwingt niemanden nichtige oder unbrauchbare Sachen zu tun”)