Vor langer Zeit, im vorletzten Monat, gab es da so ne Massendemo in Frankfurt mit viel Polizeipräsenz und Kritik an der Stadt. Und es gabe eine Entscheidung des BVerfG, die jedoch noch nicht für die Öffentlichkeit zugänglich war, wie mir damals mitgeteilt wurde.

Obwohl in der Mail damals stand, daß die Entscheidung wohl nicht ins Netz gestellt wird, hab ich heute den Link gefunden.

Ich glaube man braucht ein Jura Examen, um wirklich zu verstehen, was da steht. Scheinbar wird das Recht der Geschäfte zum Konsum höher gewertet als das Versammlungsrecht, aber da kann ich mich irren, ich bin kein Jurist.

Comments

Comment by interplanetar on 2012-07-15 11:30:14 +0100

Es ist Ermessenentscheidung, ohne Beteiligung BVerfG, in Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeiten. In fester Ballerburg, schreibt Mann besser Petition.:-)