Gestern ging es in den Netzfunden ja schon um die geschiedenen Kindergärtnerin in Königswinter, die ihren Job im katholischen Kindergarten verlor. Heute nun lese ich bei Volker Schnitzler über das Glaubwürdigskeitsproblem der Katholischen Kirche, das auftritt, da Kindergärtnerinnen wegen einer Scheidung ihren Job verlieren, während Priester, die Kinder mißbracht haben, weiter im Dienst bleiben können.

Gut und wichtig finde ich, daß er hervorhebt, daß das Problem nicht ist, daß man mit den Priestern barmherzig ist, sondern ungleiche Maß:

Das Skandalöse ist dabei nicht der zugewandte und begleitende Umgang der Kirche mit Priestern, die sich an Kindern vergriffen haben, skandalös ist tatsächlich das ungleiche Maß, mit dem hier gemessen wird.

Also Nichtkatholik und Beobachter von außen meine ich, die Ursache liegt in der Verschiedenartigkeit der Vergehen: Während der Kindesmißbrauch ein zeitlich begrenzter Akt ist, den man im Nachhinein bereuen kann, ohne groß etwas tun zu müssen, geht es bei einer Trennung oder neuen Partnerschaft um einen anhaltenden Zustand.

Der Priester kann sagen „es tut mir Leid ich tu es nicht wieder“, kann sich meinetwegen dem Gerichtsverfahren stellen etc, aber er befindet sich nicht derart in einem sichtbaren Zustand der Trennung vom Ideal Roms. Der Geschiedene allerdings kann die Scheidung tausendmal bereuen, so lange er sie lebt, also vom alten Partner getrennt ist oder  gar mit einem neuen Partner zusammenlebt, negiert er seine „Verfehlung“ nicht in der Art, wie es der Priester mit einem einfachen „es tut mir Leid“ tun kann.

Das liegt weniger darin, daß ein Unterschied zwischen Priestern und anderen Katholiken gemacht würde, sondern ganz einfach in der Art der Verfehlung.

Um hier zu einem gleichen Maß zu kommen, könnte es hilfreich sein zu reflektieren, ob man die Scheidung anders interpretiert. Das Problem ist ja wie gesehen, daß die Verfhelung hier in dem Zustand der Trennung gesehen wird. Solange dieser Zstand anhält, ist das Problem nicht vom Tisch. Vielliecht sollte man sich dazu durchringen, nicht das getrennt sein als den Knackpunkt zu sehen, sondern den Akt der Trennung.

Verwerflich wäre dann nicht, daß man eien neuen Partner hat oder auch nur getrennt lebt, sondern daß man sich getrennt hat. Dieses Faktum kann man dann auch bereuen. Man kann auch für die Zukunft sich vornehmen, sich nie wieder von einem Partner zu trennen, so wie der Priester nach dem Bereuen sich ebenfalls vornehmen muß, keine Kinder mehr zu mißbrauchen.

Aber ebenso wie die Kinder nun mißbraucht sind, der Schaden angerichtet und nicht mehr aus der Welt zu schaffen ist, so könnte man auch davon ausgehen, daß, obwohl der Mensch nicht scheiden soll, was Gott zusammengefügt hat, mit der Trennung der Schaden eben auch angerichtet ist, und der Schaden nicht im getrennt sein besteht.

Wenn ich es mir recht überlegen ist dies sogar recht unbarmherzig. Man verlangt, eine Beziehung zu leben, die kaputt ist. Man verlangt also vom Betroffenen, daß das, was geschehen ist, ungeschehen sein muß. Da könnte man von den Kinderschändern auch gleich verlangen, daß der Mißbrauch ungeschehen gemacht wird.

Beides geht nicht. Leben müssen wir mit unseren Fehlern. Man kann verlangen, daß Fehler bereut werde Aber niemand kann Geschehenes ungeschehen machen.

Doch wie gesagt: Ich gehöre nicht zur Kirche von Rom, und beobachte das Ganze nur von außen.

Comments

Comment by Interplanetar on 2012-03-24 22:49:42 +0100

Hast du einen Nachweis, dass die Neandertaler, Homosapiens, Behörden, Priesteramt, zwecks Heirat, Scheidung, hatten?

Das meiste Sakramente-Ritual wurde hier ohnehin erst ab 12 Jh. Zwang. (Nachname, priesterl. Trauung, Not-, Säuglingstaufe, Kommunion, Firmung) . Die Juden hatten noch im 12 Jh. Mehrehe (Kaufvertrag) und Rabiner machte bis 13 Jh. keine Einnahmen mit Wortverkündigung.
Was sich heute beschönigend Geschenke, Bußgeldfundraising (statt Ablassbriefe) nennt, ist auch nichts anderes.

Zuwendung, Güte
ist nicht Selbiges wie Liebesbrauchtum. (Sex, Sexualneurrose, sexuelle Gewalt)

Glaube an Glaube
ist nicht das Selbiges wie einvernehmliche Vereinbarung, auf Treu und Glauben, zwischen gleichrangigen Personen, mit Persönlichkeitsrechten, Menschenwürde.

Menschenwürde , Menschenrechte,
gehen nicht auf Juden, Christen, Muslime zurück. Bis 17 Jh. war Sklavvverei. Bis 1960 durfte verheiratete Frau noch keinen Beruf ohne Zustimmung Ehemann ausüben, Arbeitsplatz kündigen.

Die offizielle Trennung
zwischen Staat und Kirche (Kultus) ermöglicht die legitimisierte Diskriminierung, gemäß jeweiligem Kultusrecht. Die Verhältnismäßigkeiten des Kultus waren schon immer so, dass die Glauberitis obenan stand. Irgendwie krank.

Nichtsdestotrotz sind vor dem ordentlichem Gesetz alle gleich an Rechten, Pflichten.
Das Einzelne regeln Verhältnismäßigkeiten, bzw. aktuelles Bundesgesetzblatt.