Es ist ja bald Volkszählung. Und in meiner Timeline bei twitter (@tonnerkiller) tachen immer mehr Verweise auf Möglichkeiten auf, wie man sich dagegen wehren könnte.
Jetzt dachte ich: Volkszählung? Da war doch was! Und in der Tat, die Bibel weiß Rat:
1 Und der Zorn des HERRN entbrannte abermals gegen Israel, und er reizte David gegen das Volk und sprach: Geh hin, zähle Israel und Juda! 2 Und der König sprach zu Joab und zu den Hauptleuten, die bei ihm waren: Geht umher in allen Stämmen Israels von Dan bis Beerscheba und zählt das Kriegsvolk, damit ich weiß, wie viel ihrer sind. 3 Joab sprach zu dem König: Der HERR, dein Gott, tue zu diesem Volk, wie es jetzt ist, noch hundertmal so viel hinzu, dass mein Herr, der König, seiner Augen Lust daran habe; aber warum verlangt es meinen Herrn, den König, solches zu tun? 4 Aber des Königs Wort stand fest gegen Joab und die Hauptleute des Heeres. So zog Joab mit den Hauptleuten des Heeres aus von dem König, um das Volk Israel zu zählen.
Comments
Comment by Asmaa on 2011-04-20 15:55:02 +0100
Was ist höherwertig Menschengesetz oder Gottes Gesetz?
Wenn man den Artikel liest klingt es so, als wäre es das Wort Gottes, aber dann der Spruch am Ende, der besagt, das Gottes Wort völlig irrelevant ist, wenn Menschen nicht seine Meinung teilen.
Warum schächten Juden und Muslime?
Weil sie sich an Gottes Wort halten, seine Gebote befolgen, so wie ER es verlangt.
Waren nicht genug Propheten (Friede sei mit ihnen allen)bei den Menschen um ihnen zu erklären das Gottes Gebote einzuhalten sind? Haben sie nicht ausreichend erklärt das die Aufgabe des Menschen darin besteht Gott zu dienen um einen Platz im Paradies zu bekommen? Hat nicht auch Jesus (Friede sei mit ihm) an die Gebote Gottes erinnert und zur Einhaltung derselben ermahnt?
Was aber interessiert uns Gottes Wort wenn wir gegen Schlachtmethoden anderer schimpfen können- ohne das wir überhaupt wissen wie Fleisch und Wurst auf unseren Teller gelangt und warum Gott bestimmte Regeln aufgestellt hat.
Ja, es ist leider so, das die Menschen die bereit sind Gottes Gebote zu befolgen eine Minderheit darstellen.
Ich lehne mich mal etwas aus dem Fenster und behaupte das diese Tatsache im Umkehrschluss bedeutet, das es in der Hölle wesentlicher voller sein wird.
Gottes Gebote waren seit jeher zeitlos. Gefasel von Fundamentalisten, Modernen, Moderaten etc. beruht einzig auf dem menschlichen Wunsch Gott seine eigenen Regeln vorgeben zu wollen um Seine nicht akzeptieren zu müssen. Aber Gott lässt sich vom Menschen nicht vorschreiben was Er zu dulden hat.
Comment by Asmaa on 2011-04-20 15:59:10 +0100
Was ich jetzt vergessen habe:
Beim Zensus 2011 besteht für die Befragten Auskunftspflicht!
Dafür gibt es den § 18 des Zensusgesetzes 2011.
Comment by bundesbedenkentraeger on 2011-04-20 16:20:09 +0100
Ähm, hallo? Wo hab ich mich denn hier GEGEN Gott ausgesprochen? Wo hab ich gesagt, man müsse SEINEN Willen nicht tun?
Ich habe kein Problem mit Schächten, so lange es handwerklich korrekt drchgeführt wird und das Tier dabei nicht nnötig leidet. Ob und wie oft das der Fall ist, kann ich nicht sagen, will ich auch nicht, ist auch nicht Gegenstand des Artikels.
§ 18 des Zensusgesetzes ist genaudas: Ein Gesetz. Und Gesetze sind zu befolgen. Erst einmal. Es sei denn, es gibt Gründe, die dagegen sprechen. So gibt es beispielsweise Gesetze, daß Tiere beim Schlachten vorher betäubt werden müssen. Aus religiösen Gründen gibt es Ausnahmen für Muslime und Jden. Dabei ist es rechtlich irrelevant, ob alle Muslime schächten müssen, oder ob ein Muslim das so sieht, daß er es muß. Die Religionsfreiheit in Deutschland garantiert in ziemlich weiten Grenzen die freie Ausübung der Religion. nd das hat Verfassungsrang. Das heißt, wenn ein Bundesgesetz die Ausübung der Religion einschränkt, bricht im Zweifel die Verfassung das Gesetz. nd die Verfassng sagt Religionsfreiheit. Das bedetet: Wenn sich ein Mensch hinstellt und sagt, die Teilnahme am Zensus widerspricht seinen tiefsten religiösen Überzeugungen, dann kann es für § 18 Zensusgesetz ganz schnell ganz schlecht aussehen, denn die Religionsausübung hat das Grundgesetz af ihrer Seite. Und dazu bedürfte es nicht einmal einer Bibelstelle, der fragliche Mensch müßte lediglich plausibel machen, daß er es wirklich so sieht, wie er sagt. Das Verfassungsgericht kann keine Assage dazu treffen, inwieweit eine bestimmte religiöse Gruppe, ob Christen, Muslime oder Pastafaris ein bestimmtes Handeln fordert oder verbietet, sie muß vom einzelnen Menschen ausgehen. Sein Glaube ist es, der geschützt ist. Eine unterstützende Bibelstelle würde IMHO das ganze stützen, im Sinne von: Der denkt sich das nciht einfach as, es gibt da tatsächlich einen Text.
Was ich aber nciht verstehe: Wieso regst Du Dich so auf?
Comment by Travis on 2011-04-21 12:01:58 +0100
Ein Allheilmittel ist die Berufung auf Art. 4 GG nicht und ich wagte zu bezweifeln, dass man mit der Berufung darauf gegen den Zensus etwas anfangen kann. In der Vergangenheit kam es etwa bei Konflikten zum Betäubungsmittelgesetz durchaus zu abweichenden Entscheidungen. Der Kläger argumentierte mit dem notwendigen Konsum von Cannabis zur Religionsausübung. Die Gerichte unterstellten dem Betäubungsmittelgesetz Verfassungsrang, da diesem der Schutz der Bürger zu Grunde liegt.
In einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einem Fall, in der ein Christ die Leistung eines Eides verweigerte in Berufung auf eine Passage der Bergpredigt hingegen wurde dem Kläger recht gegeben, obwohl der Erhalt eines Rechtssystem, das die Leistung eines Eids als Mittel der Wahrheitsfindung nach Artikel 92 ebenfalls Verfassungsrang interpretiert bekam (2 BvR 75/71).
Nach dem Überfliegen der Entscheidung bin ich ziemlich überzeugt, dass eine Berufung auf Artikel 4 als Ablehnungsgrund akzeptiert werden könnte. In der Begründung des Bundesverfassungsgerichts gibt es aber eine interessante Passage, die auch auf den Zensusfall angewandt werden dürfte. Einer der Richter, der die Mehrheitsmeinung nicht teilte, schreibt in seiner Stellungnahme:
[…] Aber das ist eine Frage der richtigen oder falschen Interpretation der Bergpredigt. Es liegt deshalb die Vermutung nahe, daß die Haltung des Beschwerdeführers keinen Glaubensakt, sondern eine Fehlinterpretation beinhaltet. Eine offensichtliche Fehlinterpretation, die durch einen Staatsbürger vorgenommen wird, der sich nach seinem eigenen Vortrag zum christlichen Glauben bekennt, hat keinen Anspruch auf den Schutz des Art. 4 GG.
Was die Sache angeht, wer die Offentsichtlichkeit einer Fehlinterpretation feststellt, sehe ich ein großes Problem. Bei religiösen Texten gehen ja die Meinungen über den Inhalt wesentlich weiter auseinander als bei juristischen Texten. Die Formulierung „Volkszählung böse“ aus diesem Zusammenhang halte ich jedoch für sehr gewagt. Besonders in der Hinsicht, dass eine Volkszählug in Deutschland schon eine Weile her ist, sie jedoch international nicht unüblich sind und anscheinend ohne göttliche Sanktionen durchgeführt werden konnten. Eine Erfassung der Konfession, wie es beim Zensus in Deutschland eingeräumt wird, kann man mit Blick auf die NS-Zeit kritisch sehen, und vielleicht hält man Elemente der Judenvernichtung als unterstützt durch einer Erhebung über die Glaubenszugehörigkeit der Bürger. Aber einen direkten Zusammenhang würde ich einmal abstreiten, da ja die Konfession bei uns auch ohne Zensus dem Finanzamt bekannt ist. Womöglich Interpretiere ich hier zu viel herum wo ich doch eher geneigt war, dem oben zitierten Verfassungsrichter sein Interpretationsrecht abzusprechen.
Übrigens entnehme ich der Bibelpassage, dass es eine Sünde ist, eine Volkszählung durchzuführen. Weder die Beauftragung noch die Mitwirkung. Sollten den religiösen Gründen keine weltlichen hinzu kommen, bräuchtest du in dieser Hinsicht keine Befürchtung zu haben.
Disclaimer: IANAL und bestenfalls Hobbyjurist.
Comment by bundesbedenkentraeger on 2011-04-21 12:53:19 +0100
Erst mal danke für die Ausführung. Ich sehe es in der Tat ach als fragwürdig an, wenn ein staatliches Gericht aussagen trifft zur interpretation religiöser Vorschriften. Meines Erachtens fehlt dazu die Qualifikation. Und wäre sie gegeben, könnte der fragliche Kläger ganz einfach behapten, einer anderen Strömung anzgehören. Mir fällt ein Fall ein (wurde mir erzählt, ist also nicht 1. Hand), wo ein Iraker Christ wurde. Er lebte ne Weile in Deutschland und hat über einen längeren Zeitraum mit der zuständigen Pfarrerin Taufunterricht gemacht, sich vorbereitet und dann nach reiflicher Überlegung beschlossen, sich taufen zu lassen. Kurz darauf, oder auch vielleicht schon kurz vorm tatsächlichen Tauftermin, kam die Diskussion auf, ob man nicht christliche Iraker bevorzugt aufnehmen sollte in Deutschland, ich denke das ist bekannt. Im Nachgang kam es zu einem Abschiebungsverfahren. Dem Iraker wurde unterstellt, daß er sich lediglich taufen ließ, um beim Asylverfahren Vorteile zu bekommen. Ende des Liedes war, daß er erst einmal bleiben durfte, aber nachweisen mußte, daß er es mit dem Christentum wirklich ernst meint. Dazu muß er nachweisen, wie oft er in die Kirche geht oder Mission treibt (und dergleichen mehr). Es geht um einen Landeskirchler, also keine Freikirche. Der durchschnittsdeutsche Landeskirchler geht nicht viel öfter als Weihnachten in die Kirche, und Mission ist ein Thema, das Landeskirchen bis vor krzem nicht mal mit spitzen Fingern angefaßt haben, und ach heute gehen sie in den seltensten Fällen wie Jehovas Zeugen von Haus zu Haus. Dem Iraker wurde also abverlangt, Dinge zu tun, die seine Glaubensgenossen mit deutschem Paß nicht tun, um seinen Glaben nachzuweisen. Vielleicht übersehe ich da was, aber meines Erachtens hat kein staatliches Gericht die Kompetenz, festzulegen, was ein „echter“ Christ so alles tut.
Die Formulierung „Volkszählung böse“ aus diesem Zusammenhang halte ich jedoch für sehr gewagt. Besonders in der Hinsicht, dass eine Volkszählug in Deutschland schon eine Weile her ist, sie jedoch international nicht unüblich sind und anscheinend ohne göttliche Sanktionen durchgeführt werden konnten.
Nochmal zum besseren Verständnis: Ich vertrete diese Meinung nicht, ich sage bloß, sie wäre theoretisch möglich. Biblizistische Auslegung fragt in der Regel nicht nach internationaler Üblichkeit oder Unüblichkeit. Und negative Folgen können schnell produziert werden, man kann ja alles in die Richtung interpretieren, Biblizismus folgt ja keiner festgelegten Methode, sondern eher der Maxime: Ich hab recht, und ich werd noch nen Bibelvers finden, der das belegt.
Das ist eben das Problem bei religiösen Texten, die Auslegung ist im Zweifel Sache des Individuums. Trotzdem ist die Religionsfreiheit zu schützen, so weit es eben geht.
Update: Ha, da seh ich grad auf evangelisch.de noch so nen Fall, wo sich jemand auf Religionsfreiheit berufen hat. Er konnte keinen schweren Gewissenskonflikt nachweisen.