Update:  Den SPD Laizisten wurde nun scheinbar von der Parteiführung die Nutzung von „SPD“ in der Domain untersagt, die Forderungen findet man jetzt hier (wobei ich nicht garantieren kann, daß sie nicht was am Wortlaut geändert haben).

 

In der SPD hat sich nun eine Gruppe mit Namen „Laizisten in der SPD“ formiert. Das ist weiter nicht besonders erwähnenswert, es bilden sich täglich alle möglichen Gruppen in der BRD, warum also nicht auch Laizisten in der SPD? Nun haben sie auf ihrer Homepage ihre Forderungen veröffentlicht, und da bin ich, als gläubiger Mensch dann doch interessiert, ob und in wie weit Glaube eingeschränkt werden soll. Auf gut deutsch: Falls sich die Laizisten in der SPD durchsetzen, führt eine Stimme für die SPD dann zu einer Einschränkung meiner Religionsfreiheit? Deshalb möchte ich mich kurz mit den Forderungen auseinandersetzen:

1.      Gesetze und öffentlicher Raum müssen neutral bleiben

Verfassungen, Gesetze und öffentliche Bauten gehören allen Bürgern. Im Grundgesetz der Bundesrepublik und in den Landesverfassungen sowie sämtlichen weiteren Gesetzen haben alle Gottesbezüge zu unterbleiben. Zur Wahrung der weltanschaulichen Neutralität gehören religiöse Symbole nicht in Gerichte, Parlamente, Rathäuser, staatliche Krankenhäuser, Kindestagesstätten und Schulen sowie Behörden. Auch sind öffentliche Gebäude und Einrichtungen bei Neuerrichtung nicht „einzusegnen“. Die Eidesformel ist neutral zu fassen.

Verständlich finde ich die Ablehnung von Gottesbezügen oder Einsegnungen. Bei der Eidesformel komme ich nicht ganz mit, da es eine Form ohne Gottesbezug bereits gibt (oder hab ich die Vereidigung der Regierung Schröder falsch im Kopf, in der nur Scharping die Formel „so wahr mir Gott helfe“ benutzte?).

Ein Problem sehe ich im Begriff der „weltanschaulichen Neutralität“, denn dies suggeriert, daß ein Verzicht auf Symbole neutral wäre. In gewissen Fällen kann dies aber eine Bevorzugung atheistischer Ansichten bedeuten, dazu unten mehr. Im Fall der Symbole allerdings sehe ich es ähnlich: Es gibt keinen Grund für Kreuze im Gericht oder in Schulräumen (außerhalb von Räumen, die allein dem Religionsunterricht dienen oder Kreuze die nur für die Dauer der Religionsstunde hängen).

2.      Neutrales öffentliches Bildungswesen

Der Staat darf weder religiös bestimmte Erziehungsziele vorgeben noch – wie bisher in Art. 7 GG vorgeschrieben– einen Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach an den Schulen gewährleisten.

Religiöse Erziehungsziele kann der Staat für den Bereich außerhalb des Religionsunterrichtes – und nur diesen Bereich verantwortet der Staat allein – in der Tat nicht vorgeben. Die Möglichkeit eines Religionsunterrichts ist jedoch allen Religionsgemeinschaften gegeben, soweit sie den Status der K.d.ö.R. haben. Insofern sehe ich wenig Gründe, die aus Neutralitätssicht gegen den Religionsunterricht sprechen. Eine Alternative wäre, die Kriterien für die Ermöglichung eines Religionsunterrichts in einer bestimmten Religion zu überprüfen, so daß möglichst alle Religionsgemeinschaften, die dies wünschen, einen eigenen Unterricht anbieten können.

Statt des bisherigen Bekenntnisunterrichtes sollen alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer Herkunft und Religionszugehörigkeit einen Unterricht über die ethischen Grundlagen des Zusammenlebens, über die Inhalte der großen Religionen und über die weltanschaulichen Grundlagen unserer Kultur erhalten. Bis zu einer entsprechenden Änderung der Verfassungen und Gesetze muss parallel zum konfessionellen Religions- und weltanschaulichen Unterricht auf allen Schulstufen ein gleichwertiger, neutraler (Religionskunde- und)* Ethikunterricht im Sinne eines Wahlpflichtfaches eingerichtet werden.

Dies widerspräche dem Neutralitätsgedanken eklatant. Denn ein vom Staat alleine verantworteter „neutraler“ Unterricht wäre nicht neutral, sondern staatsgelenkt. Der Staat aber hat keinerlei Kompetenz oder Berufung, sich im Gebiet der Religion zu betätigen. Eine Gleichschaltung des Religionsunterrichts durch eine vom Staat festgeschriebene Ethik sehe ich als Gefahr für die Freiheit, gerade in Zeiten, in denen Regierungen dazu tendieren, Gesetze zu schaffen die gegen das Grundgesetz stehen und somit immer wieder versucht wird, Freiheiten zu beschränken oder abzuschaffen. Auf dem Bereich des Gewissens, und darum handelt es sich beim Thema Religion zweifellos, kann es nicht angehen, daß der Staat alleine Vorgaben macht und ein Monopol einrichtet in der Frage, was ethisch als gut oder schlecht zu bewerten sei.

Religiöse Erziehungsziele für öffentliche Bildungseinrichtungen und Schulen sind in den Landesgesetzen zu streichen. Schulgebete, Schulgottesdienste und dergleichen in öffentlichen Schulen haben zu unterbleiben.

Damit hätte ich kein Problem, soweit mit Schulgebet ein Gebet im Klassenverband außerhalb des Religionsunterrichts gemeint ist. Das religiöse Betätigen muß jedoch in Gewährleistung der Religionsfreiheit auch in der Schule möglich sein, auch wenn dieses Recht schon in Frage gestellt wird.

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe bzw. des öffentlichen Schulwesens müssen überall ein ausreichendes Angebot an neutralen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (von der Kinderkrippe bis zur Jugendarbeit) bereit stellen. Ein regionales Religionsmonopol (z.B. eine einzige Kindertagesstätte am Ort in religiöser Trägerschaft) muss unzulässig sein.

Was soll hier „unzulässig“ bedeuten? Es kann nicht sein, daß kirchliche Einrichtungen geschlossen werden müssen, weil der Staat keine eigenen Einrichtungen finanzieren will oder kann. Wenn damit allerdings gemeint ist, daß der Staat kirchliche Infrastruktur doppeln will, so ist dem nichts entgegen zu setzen, so lange keine religiösen Kinder gezwungen werden, die staatlichen Einrichtungen zu besuchen. Ein Zwang würde auch ausgeübt, falls der Staat die Finanzierung der kirchlichen Einrichtungen streicht mit der Begründung, es stünden ja staatliche Einrichtungen bereit. Religiöse Bildung darf nicht den Reichen vorbehalten sein. Gerade von der SPD erwarte ich hier eine gewisse Sensibilität.

3.      Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen

Die Vorschrift des Grundgesetzes, alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften abzulösen (Art 140 GG i.V.m. Art. 138 Weimarer Reichsverfassung), ist bisher nicht erfüllt. Der Bundesgesetzgeber muss endlich die hierfür notwendigen Gesetze erlassen.

Dem ist vorbehaltlos zuzustimmen, insofern mit einer Ablösung hier nicht eine Enteignung der Kirchen gemeint ist. Die Staatsleistungen wurden eingerichtet, weil der Kirche Eigentum entzogen wurde, aus dessen Bewirtschaftung sie zum Beispiel ihr Personal (Bischöfe und andere Kleriker) finanzierte. Mit Abgabe des Eigentums an den Staat wurden der Kirche jährliche Zahlungen anstatt der Einkünfte aus der eigenen Bewirtschaftung des verstaatlichten Besitzes zugesichert. Eine einfache Einstellung dieser Zahlungen käme einer Enteignung der Kirche gleich. Eine Ablösung muß die Gestalt haben, daß die Kirche in der Lage ist, mit den Ablöseleistungen die fraglichen jährlichen Ausgaben wieder selbst erwirtschaften zu können. Über die Ausgestaltung der Ablösung muß mit der Kirche, bzw. den Kirchen verhandelt werden.

Die direkte und indirekte Finanzierung der Klerikergehälter, der Theologenausbildung und des Religionsunterrichts sind zu beenden.

Soweit damit die Staatsleistungen in Folge des Reichsdeputationshauptschlusses 1803 gemeint sind, habe ich oben schon dazu geschrieben. Solange der Religionsunterricht ordentliches Unterrichtsfach ist, gibt es keinen Grund, warm dieser nicht vom Staat getragen werden sollte, wie auch der Mathematikunterricht nicht von einem Mathematikerverband getragen wird. Ebenso verstehe ich nicht, wieso Theologenausbildung nicht finanziert werden soll, während die Ingenieure und Wirtschaftswissenschaftler, die später bei Daimler, der Deutschen Bank oder McKinsey arbeiten, weiterhin an von deutschen Staat finanzierten Universitäten studieren.

Auch die vielfältigen „versteckten“ Leistungen – z.B. der Kommunen für kirchliche Baulasten, kirchliches Personal oder Dienst- und Materialleistungen an kirchliche Einrichtungen – sind abzuschaffen.

Hier habe ich zu wenige Kenntnisse der Details. Es steht zu befürchten, daß auch hier einseitig Zahlungen abgeschafft werden sollen, die anderen Gruppen und Verbänden zur Verfügung stehen oder stünden. Es müßte jedoch genauer geprüft und daraf eingegangen werden.

4.      Abschaffung von Rechtsprivilegien

Alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sind nach dem allgemeinen Vereinsrecht zu behandeln. Die quasi-hoheitliche Sonderstellung der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, ist zu beenden.

Wieso sollten Weltanschauungsgemeinschaften hier anders behandelt werden als der Bayrische Bauernverband oder das Bayrische Rote Kreuz? Da die Weltanschauungsgemeinschaften Aufgaben wahrnehmen, die vom Staat nicht zu leisten, aber für die Gesellschaft unabdingbar sind, wäre eine Reduzierung auf Vereinsstatus nicht im Sinne des Staates. Zu erwähnen ist, daß der Körperschaftsstatus auch von nichtreligiösen Gruppen wie Humanistenverbänden und Ähnlichen angestrebt werden kann, die dann ach ihren eigenen „Religionsunterricht“ erteilen könnten.

Die Notwendigkeit der Austrittserklärung beim Standesamt und oder Amtsgericht ist abzuschaffen. Sie muss gebührenfrei sein.

Volle Zustimmung meinerseits. Ich ärgere mich schon lange über das doppelte Abkassieren des Staates an dieser Stelle, der einerseits von den Kirchen für die Steuererhebung und Mitgliederverwaltung bezahlt wird und dann nochmal extra die Austretenden zur Kasse bittet.

Das Privileg, dass der Vertreter des Vatikans automatisch der Doyen des diplomatischen Corps ist, ist abzuschaffen. Die katholische Kirche ist in internationalen Gremien als NGO einzustufen, wie es bei allen anderen Religionsgemeinschaften bereits üblich ist.

Die katholische Kirche als Kirche sicherlich. Nur ist diese nicht so leicht vom Vatikan zu trennen, der einen völkerrechtlich anerkannten eigenen Staat darstellt, zu dem die Bundesrepublik langjährige Beziehungen pflegt (der aktuelle Herrscher des Staates ist sogar Bundesbürger!). Da niemand auf die Idee käme, Monaco oder Andorra als NGO einzustufen, sollte dies auch bei anderen Staaten vermieden werden. Wer der Doyen des diplomatischen Corps ist, der vatikanische Vertreter oder doch der Nordkoreanische, ist meines Erachtens nach uninteressant.

Der Straftatbestand der „Gotteslästerung“ usw. (§ 166 StGB) ist ersatzlos zu streichen.

Hier bin ich zwiegespalten. Einerseits kann es nicht sein, daß ein Mensch verfolgt wird, weil er einen anderen Glauben hat als die Mehrheit und diesen vertritt, was als Gotteslästerung ausgelegt werden könnte. Andererseits sehe ich das Problem, daß durch gezielte Äußerungen oder Taten Teile der Bevölkerung aufgestachelt werden könnten, und dies als politisches Mittel mißbraucht werden könnte. Dagegen braucht man eine Handhabe, die jedoch sicher auch anders auszugestalten ist.

5.      Abschaffung von Steuerprivilegien

Alle über allgemeine Gemeinnützigkeitsbestimmungen hinausgehenden Steuerprivilegien der Kirchen sind abzuschaffen. Die Einziehung der Kirchensteuer durch den Staat ist zu beenden. Die Kirchen sollen sich um ihre Mitgliedsbeiträge selbst bemühen.

Es müßte geprüft werden, welche Privilegien dies sind und welchen Grund ihre Einführung hatte. Ein Verwalten der Mitgliedsbeträge durch die Kirchen ist auch denkbar, die Frage ist, ob der Bund sich der Einnahmen enthalten will, die er auf dem Weg zusätzlich erzielt.

6.      Abschaffung von Finanzprivilegien

Über die Kirchensteuern hinaus beziehen bestimmte Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in den Bundesländern zusätzlich hohe Zuschüsse auf Basis von Konkordaten bzw. Staatsverträgen. Aus diesen Mitteln werden vom Steuerzahler z.B. Gehälter von Bischöfen und anderen Geistlichen, Kosten von Bistumsverwaltungen, Gebäudekosten, „Seelsorge“, theologische Lehrstühle und Hochschulen sowie der Religionsunterricht finanziert. Diese Staatsverträge sind so umzugestalten, dass sie sich auf ein sinnvolles Minimum, z.B. bei der Unterstützung kultureller Angelegenheiten, beschränken, wobei der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften einzuhalten ist.

Mir ist nicht klar, ob es hier um die oben bereits genannten Zahlungen geht. Zur Theologenausbildung habe ich mich jedenfalls schon geäußert. Ansonsten ist ein Staatskirchenvertrag zwischen Kirchen und Staat ausgehandelt, verpflichtet also beide Seiten zu Leistungen. Wenn Zahlungen an die Kirchen gestrichen werden, muß hingenommen werden daß auch die Kirchen sich nicht mehr an ihre im Vertrag festgeschriebenen Pflichten halten.

Die Finanzierung von Pfarrerstellen in öffentlichen Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen ist zu beenden.

Aus welchem Grund? Seelsorge ist eine nötige Aufgabe, die auch gefragt ist und bleibt. Statt einer Abschaffung der Seelsorger wäre die Prüfung, ob die Finanzierung weiterer Seelsorger anderer Weltanschauungsgemeinschaften, auch atheistischer, sinnvoll wäre.

Soweit sich Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften oder von ihnen getragene oder geprägte Organisationen gemeinnützig betätigen (z.B. als „freie Träger“), müssen bei der staatlichen Finanzierung und für die Beschäftigungsbedingungen die gleichen Maßstäbe wie für alle anderen Träger gelten.

Ich frage mich gerade, inwieweit dies nicht der Fall ist…

7.      Beendigung der Priesterausbildung durch den Staat

Die theologischen Fakultäten an staatlichen Hochschulen sind abzuschaffen. An ihrer Stelle sind religionswissenschaftliche Institute einzurichten. Alle kirchlichen Vorbehaltsrechte z.B. bei der Besetzung bestimmter Lehrstühle sind abzuschaffen. Konkordatslehrstühle sind in ordentliche Lehrstühle umzuwandeln.

Der Grund für die Abschaffung einer Wissenschaft, egal ob nun Theologie oder Pädagogik, kann ich nicht nachvollziehen. Ebensowenig die Ersetzung durch Institute einer anderen Wissenschaft. Religionswissenschaft ist eine andere Disziplin als Theologie und hat mit dieser eher wenig zu tun. Die Frage nach der Finanzierung der Ingenieure von Daimler und Opel habe ich oben schon gestellt. Das kirchliche Vorbehaltsrecht bei der Lehrstuhlbesetzung ist dem besonderen Charakter der Theologie geschuldet, ebenso die Konkordatslehrstühle. Eine Abschaffung der Theologie käme der gezielten Benachteiligung einer gewissen Berufsgruppe gleich. Daß es sich dabei um dezidiert religiöse Berufe handelt lässt die Frage aufkommen, ob hier nicht die Religionsfreiheit tangiert wird und Religionsausübung erschwert werden soll. Darüber bin ich mir noch nicht ganz im Klaren… einem Verweis einer Wissenschaft von den Unis kann allerdings in keinster Weise zugestimmt werden, wenn nicht die Unis als Ort des Kampfes um die „korrekte“ Weltanschaung mißverstanden würde. Dies wäre nicht neutral, es wäre antireligiös.

8.      Gleiche Mitarbeiterrechte

Über die für alle Tendenzbetriebe geltenden Besonderheiten hinaus dürfen die Rechte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht beschnitten werden. Die Sonderregelungen für religiöse oder weltanschauliche K.d.ö.R. im Betriebsverfassungsgesetz und im Allgemeinen Gleichstellungsgesetz sind abzuschaffen. Den Beschäftigten der Kirchen und ihrer Organisationen sind Mitbestimmung, Koalitionsfreiheit und Tariffreiheit zuzubilligen. Die Religionszugehörigkeit oder das religiöse Verhalten dürfen jenseits eines engen, in herausragender Weise religiös oder weltanschaulich geprägten Kernbereiches von Beschäftigungsverhältnissen kein Einstellungs- oder Entlassungsgrund sein.
Diese Forderung gehört auch wieder in unser Grundsatzprogramm.

Dies ist ein Problem. Es ist einerseits verständlich, daß kirchliche Einrichtungen eine dezidiert kirchliche Arbeitsweise gewährleisten wollen. Sie tun dies, indem sie ihre eigenen Mitglieder einstellen. Inwieweit dies bei Kirchenbanken nötig ist, mag diskutabel sein. Die SPD würde wahrscheinlich auch kein CDU Mitglied als Schatzmeister berufen. Arbeit in kirchlichen Einrichtungen wurde ursprünglich wohl nicht als Erwerbsarbeit aufgefasst, sondern als zwar bezahlte Arbeit, die aber im Grunde vor allem einen christlich persönlich-karitativen Hintergrund hatte. Da dies zur Zeit weitgehend nicht mehr so gesehen wird stellt sich mir die Frage, ob die Kirche aus Wirtschaftsfeldern, die mittlerweile gewinnbringend arbeiten, nicht aussteigen sollte. Dies wäre jedoch innerkirchlich zu klären und ist für die SPD nebensächlich.

9.      Keine öffentliche Militärseelsorge

Die staatliche Organisierung und Finanzierung der Militärseelsorge ist zu beenden. Der bisher von den Militärpfarrern gegebene, aber für alle Kriegsdienstleistenden verbindliche „Lebenskundliche Unterricht“ ist in ein neutralen, von einem dafür geeigneten Pädagogen erteilten Ethikunterricht umzugestalten. Öffentlich finanzierte Soldatenwallfahrten und ähnliche Unternehmungen sind nicht statthaft.

Zum Ethikunterricht durch einen vom Staat alleine bestellten Lehrer habe ich mich oben geäußert. Gerade im militärischen Bereich erhöht sich nach meiner Meinung die Gefahr, wenn der Staat hier alleine die Deutungshoheit über Recht und Unrecht hat. Zur Militärseelsorge allgemein ist zu sagen, daß auch Soldaten Menschen sind, die das Recht der Religionsfreiheit haben. Die religiöse Betätigung ist im militärischen Bereich nicht immer möglich, gerade in Afghanistan und im Kosovo gibt es nicht viele Kirchen, die die Soldaten besuchen können, oder Pfarrer, deren Hilfe sie in Anspruch nehmen können. Daher hat der Staat, der für die Soldaten verantwortlich ist, dafür zu sorgen, daß sie neben ihrer körperlichen Versorgung auch seelisch versorgt werden, falls sie dies wünschen. Daß ein atheistischer Kamerad zur Teilnahme am lebenskundlichen Unterricht gezwungen wurde, kann ich mich in meiner Zeit bei der Bundeswehr nicht erinnern. Falls dies zur Zeit so läuft, ist dies natürlich zu beenden. Hier ist denkbar, wie auch beim Religionsunterricht in der Schule, daß Konfessionslosengruppen staatlich unterrichtet werden, so lange dies die Ausnahme zur Regel bleibt (vgl. oben die erwähnt Gefahr der Monopolisierung der Ethik durch den Staat).

Geistliche und Theologiestudenten sind – solange die Wehrpflicht besteht – allen übrigen Wehrpflichtigen gleichzustellen und zum Militär- oder Zivildienst heranzuziehen.

Dagegen ist von meiner Seite aus nichts einzuwenden. Ich habe, trotz Theologiestudium, meinen Dienst an der Waffe geleistet und es als bereichernde Erfahrung erlebt.

10.  Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist kein Kirchenfunk

Die Rundfunkräte der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten sind so umzugestalten, dass dort keine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft übermäßigen Einfluss erhält. Solange dort Vertreter der Religionsgemeinschaften sitzen, müssen auch Vertreter der nicht-religiösen Weltanschauungsgemein-schaften berufen werden.

Interessant wäre hier, nach welchen Kriterien berufen wird. Tatsache ist, daß nichtreligiöse Weltanschauungsgemeinschaften, trotz dem angeblichen Anteil von 1/3 konfessionsloser Bundesbürger, weit weniger Mitglieder aufzuweisen haben als die Kirchen. Falls also die Zahl der Mitglieder entscheidend ist, wäre dies ein nachvollziehbarer Grund, jedoch spricht nichts dagegen, die Kriterien zu überdenken angesichts der pluraleren Gesellschaft heute.

Die Gewährung von Sendezeiten für sogenannte Verkündigungssendungen ist zu beenden. Die Finanzierung von durch kirchliche Medienkonzerne erstelltem Sendematerial ist zu beenden.

Und wieder frage ich mich, ob es neutral ist, wenn alles Kirchliche entfernt wird, oder ob dies nicht doch einseitig atheistisch ist. Wieso nicht zusätzlich atheistische Verkündigung? Wort zum Montagnachmittag? Wieso sollen nur und einzig kirchliche Medienkonzerne für das Erstellen von Sendematerial nicht mehr bezahlt werden? Ach hier die Frage: Ist dies neutral oder eine einseitige Benachteiligung des Religiösen?

Öffentlich-rechtliche Kirchenredaktionen wirken in der Regel als verlängerter Arm der kirchlichen Medienarbeit. Die Kirchenredaktionen sind daher aufzulösen und durch Redaktionen zu ersetzen, die sich des gesellschaftlich-kulturellen Themenbereichs von Religionen und Weltanschauungen in journalistisch geeigneter Art und Weise und mit der gebührenden kritischen Distanz annehmen.

Ich erkenne den Sinn nicht, der dahinter stecken soll, eine Redaktion aufzulösen und sie unter neuem Namen neu zu gründen. Wäre es nicht sinnvoller, auf eine gebührend distanziert kritische Berichtserstattung in den Kirchenredaktionen hinzuarbeiten? Allerdings habe ich auch bei den öffentlich rechtlichen sehr distanzierte Berichte im Kopf, etwa der Vergleich von christlichen Entwicklungshelfern mit Selbstmord-Attentätern

Comments

Comment by Tom on 2010-10-22 06:29:07 +0100

„Und wieder frage ich mich, ob es neutral ist, wenn alles Kirchliche entfernt wird, oder ob dies nicht doch einseitig atheistisch ist.“

Selbstverständlich ist das neutral und nicht atheistisch. Die Menschen in den USA sind viel religiöser als in Deutschland, und dort herrscht eine strenge Trennung von Staat und Kirche. Politiker und Beamte dürfen natürlich religiös sein, aber der Staat darf nicht bestimmte Kirchen begünstigen. Staatliche Begünstigung von Kirchen und Eingriff von Kirchen in die staatlichen Schulen korrumpiert den Staat und die Religion.

Und Deutschland unterstützt ja nicht einmal das Christentum, es unterstützt nur die EKD, die katholische Kirche und die massiven kommerziellen und finanziellen Interessen speziell dieser beiden Organisationen. Beide Kirchen haben die letzten 60 Jahre ausgenutzt, ihre politische und finanzielle Macht dadurch zu festigen und ihre fragwürdige Vergangenheit zu vertuschen und sich als Humanisten und moralische Authoritäten neu zu erfinden. Das hat alles mit Christentum nichts mehr zu tun.

Comment by jochen bloch on 2010-10-22 10:54:05 +0100

Liebe Christen,
solange Eure Kirchenleute in der SPD es verhindern koennen (und mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit werden sie es), diesen Arbeitskreis zu etablieren, ist es muessig sich ueber „Neutralitaet“ mit Euch zu streiten.
Sollte sich dieser AK in der SPD nicht bilden, wird dies demnaechst bei den GRUENEN passieren . So oder so ist Diskussion angesagt.
Gut finde ich von Euch; so schnell inhaltlich in die diskussion ueber die 11 Thesen einzugreifen. So soll es auch sein- eine Debatte ueber die Privilegien der hier vorherrschenden Kirchen. Keiner von uns will die Kirche abschaffen- wir wollen aber „gleiches Recht und gleiche Pflichten fuer alle“ – warum ist das fuer Euch so schwer zu verstehen?

Comment by Bundesbedenkentraeger on 2010-10-22 14:30:16 +0100

@Tom:
Es ist also neutral, wenn es ein Sendeverbot fü kirchliche Sendungen im öffentlich-rechtlichen Fernsehen gibt? Während alle anderen Formate ermöglicht werden sollen, soll es keine religiösen Formate mehr geben dürfen, nd das soll dann ach noch neutral sein? Ich kann diese Haltung nicht nachvollziehen. Ist es ach neutral, wenn man die Sportschau abschafft, weil einige Fußballmuffel das verlangen? Wäre doch auch neutral, oder nicht?

Deutschland unterstützt diejenigen religiösen Organisationen, die sich die Zusammenarbeit wünschen. Wenn jemand ein Problewm mit der römisch katholischen Kirche oder einer der EKD Kirchen hat, kann er jederzeit austreten, seine eigene Organisation aufmachen, Körperschaftsstatus beantragen und vom Staat die Steer einziehen lassen,. Das gilt auch für Humanistenverbände und sonstige, da wird prinzipiell niemand benachteiligt, ist alles neutral, gleiches Recht für alle.

@Jochen Bloch:
Ich habe überhaupt kein Problem mit einem Laizisten-AK, in welcher Partei auch immer. Scheinbar gibt es in der SPD die Meinung, die Ziele des AK beißen sich mit dem Programm der Partei. Wenn sich in der Linken ein neoliberaler AK bildet, wird der auch Probleme mit der Anerkennung haben…
Der einzige Grund, warm ich zu dem AK etwas geschrieben habe, ist der, daß ich einige der Ziele für fragwürdig halte. Das habe ich hier dargelegt. Nicht mehr, nicht weniger.

Wer ist „Euch“? Ich bin Privatmensch, zwar Kirchenmitglied, aber in keinster Weise organisiert. Ich bin auch kein SPD Mitglied.
Inhaltliche Debatte ist wichtig. Mein Artikel kann ein Beitrag sein, muß aber nicht. Gleiches Recht und gleiche Pflichten für alle sehe ich derzeit fast für gegeben, sicher gibt es immer Kritikpnkte. Ich finde es beispielsweise unerträglich, daß der Staat Geld verlangt für den Astritt aus der Kirche, als ob sein Service der Mitgliederverwaltung nicht schon von den Kirchen bezahlt würde.
Insofern, „gleiche Recht und Pflichten für alle“ ist wunderbar, bin ich ach für. Aber was ist daran gleiches Recht, wenn beispielsweise bestimmte Fernsehformate verboten werden sollen unter dem Deckmäntelchen der Neutralität, während es doch ein Leichtes wäre, neben religiösen auch atheistische Formate aufzuziehen. Sowas verstehe ich unter Neutralität, gleicher Zugang für alle. Vielleicht bin ich halt einfach ein bißchen liberaler und nicht so restriktiv wie viele Atheisten, die meinen ein Recht definieren zu können auf einen religiös porenreinen öffentlichen Raum…

Comment by Werner Hertrich on 2010-10-25 20:59:54 +0100

Wenn die SPD diesen Arbeitskreis ablehnen sollte, fände ich das sehr rückschrittlich. Wenn mutige Menschen sich endlich aufraffen, dieses Thema ernsthaft anzugehen, kann das für unsere Gesellschaft und auch gerade für die SPD doch nur gut sein. Wollen sie warten, bis andere den Vorreiter machen ?
Auch ich bin seit langem gegen Religionsunterricht in den staatlichen Schulen. Gegen Einzug der Kirchensteuer durch den Staat. Gegen kirchliche Symbole in staatlichen Gebäuden. Es muss sich endlich etwas bewegen. R el i g i o n i s t P r i v a t s a c h e.

Comment by Bundesbedenkentraeger on 2010-10-25 22:38:59 +0100

Was soll bitte gut sein für die SPD, wenn sie sich gegen die mehrheitlich religiöse Bevölkerung Deutschlands wendet? Wenn religiöse Soldaten keine Seelsorge mehr bekommen sollen, da wo sie es am Meisten brauchen, im Kosovo und Afghanistan? Wenn religiöse Kinder in einem staatlichen Ethikunterricht beigebracht kriegen, wie sie sich als gute Deutsche anständig zu benehmen haben, ohne daß ihre Rerligionsgemeinschaft noch einen Einfluß darauf hätte?
Was ist so schlimm an Religionsunterricht? Daß die Religiösen ihre Freiheit anwenden, eine eigene Meinung zu haben, und sich nicht vom Staat die Ethik vorgeben lassen wollen?
Es ist ja schön, wenn Du gegen Reliunterricht, Kirchensteuer etc bist. Jeder hat das Recht af eine eigene Meinung, nd sollte sie noch so falsch sein. UNd solange keine Argumente kommen, kann man auch nur sagen: Schön für Dich und fertig.
Religion ist keine Privatsache. Wäre sie das, würdest Du sie nicht öffentlich thematisieren.

Comment by interplanetar on 2010-11-02 06:59:46 +0100

Debatte, auf welchen Grundlagen?:-)

Ursprache
ist unbekannt. Graphische Zeichen entstanden aus Höhlenmalerei
Wortherkunft Got-T = gotisch Eisen/Erz ist auch Gold = Münze
Vor einigen Jahren glaubte ich noch an difuse höhere Macht. Heute ist das für mich Naturgewalt.

Religion
ist ein völlig uneindeutiger Begriff. Rückbindung – Erinnerung?
Was ist Erinnerung? Auch Psychotiker haben Empfindungswirklichkeit, Gefühle, Erinnerung. Mein Ex-Schwiegervater (ev. Diakon) war mit religiösem Wahn im Tannenhof geschlossen untergebracht. Hauptanlass: Kastrationsversuche, auf Grundlage eines Zitates das irgendeinem Jesus unterstellt ist. (Besser Auge ausreißen,….)Glaube und Meinung ist nicht Gleiches. Von Privatsache konnte da keine Rede sein.
Staat – und Steuerzahler haben die Unterbringung in evangelischer Einrichtung finanziert. Eines bedingt das andere.

Verfassung
Örtlich sind gültige Verfassung (Menschenrechte, Landesgesetz) wirksam.
In existenzieller Not, bei Verletztung der Persönlichkeitsrechte ist Schutz. Das ist nicht mit Glaubensschutz zu verwechseln.Am allerwenigsten Schutz für Narrenfreiheit.
Spätestens mit Selbst-, Sach-, Fremdbeschädigung hört jeder Spaß auf, egal ob mit oder ohne Kulthintergrund, sogenannter Weltanschauung.
Unüberprüfbare Versprechungen, Täuschungen, rechtlich unbegründete Nötigung, Drohung, haben auch mit vergötzten Kultbücher, alternativ der verehrten Gründer die lange Staube sind, keinen Rechtsanspruch.
Vorhersagen, die 11 Tage überschreiten, gehen in Bereich Scharlatanerie

Glaubensbekenntnisse
….Anno Tubak, auf die auch Theologen ordiniert werden, haben nichts mit Tatsachen, mit Historie, Rechtswissenschaft, Menschenrechte, usw., gemeinsam.

Glaube
ist im Recht nicht glaubhaft, glaubwürdig. Glaube ist auch kein Argument. Auslegung ist im Recht etwas anderes wie im Glaube. Gehirn haben Kultbücher nicht überliefert, weil es unbekannt war. .Kultorgansisation haben ihre im Kult anerkannte Glaubensgerechtigkeit, die öffentlich ohne Geltung ist. Deren fiktive Himmelfahrten, BigBoss auf goldig-kupfernen Pinkeltrohn, in Wolkensäule 7,…. weiß der Kuckuck und Papagei, Echo vor Fels, Nachall im Fels, ggf. noch Frage wer der Schönste im Land ist, ist grundsätzlich Vergnügen. Ich finde das auch spaßig. Ätsch, meine Sandburg ist schöner wie deine…….Ich kann weiter zielen beim Pinkeln. Fußball ist Religion. Religion ist Fußball. 🙂

Meinung
Zu Dingen und Aussagen, die im unwahrscheinlichem Rahmen liegen, keinerlei Historie, Urtext, Geschehenszeugen, haben, ist eigentlich keine Meinung möglich, weil es weder autobiographische Erfahrung, Erinnerung, noch historische, rechtsgülige Grundlage hat.
Das ist wie mit Fabeln, Märchen, allen Mythen. …Rumpelstilzchen hätte besser Dies und Das…..
Naturlürlich kann ich äußern, dass sprechender Donnergott einen Knall hat. Das ist keine Blasphemie

Hilfe
braucht keine absurden Glaubensbekenntnisse.
Für den Gesamten Gesundheits-, Rettungsbereich, braucht keiner einen Kultglaube. Senfbäume hat noch kein Botaniker gefunden.

Vertrauen haben auch Menschen, die keinen Kultglaube haben. Sonst täten sie nichts.

Religunsunterricht?
Zur Meinung sind autobiographische Grundlagen
Ich hatte kath. Religionsunterricht. Die ständige Knierei vor dem Pult des Kaplan (Religionslehrer) weiß ich noch. Auf Fragen nicht mit Dogmen geantwortet, sondern wie ich dachte, war das Ergebnis Schulnote „ungenügend“.
Schaut euch doch mal genau an, was die Religionslehren vertreten, was da tatsächlich an Meinungsfreiheit existiert.
In der Berufsschule wechselte ich in evangelischen Unterricht. Der Lehrer hielt Exorzismus für wahr. Damals lief gerade der Film „Der Exorzist“ im Kino. Nach 2 Stunden bei diesem Herrn habe ich mir Reli-Unterricht gespart. Letztlich wird es da natürlich auch immer Solche und Andere geben.
Heute nehme ich vor allen Dingen Interbettmissionare wahr. 🙂