Das Jahr 1931/32: Kirchenvertrag, Kirchenwahlen und die Folgen

Am 13.6.1931 wird „Der Vertrag der Evangelischen Landeskirchen mit dem Freistaat Preußen“ und der nötige Gesetzesentwurf im Preußischen Landtag mit 201:56 Stimmen und 105 Enthaltungen angenommen[1]1. Er soll das Verhältnis von Staat und Kirche neu regeln. Der Abschluss dieses Vertrages führt dazu, dass sich der märkische Gauleiter Wilhelm Kube entschließt, die Altpreußische Union politisch zu übernehmen. Bei den anstehenden Neuwahlen ihrer Gemeindevertretung vom 12.-14.11.1932 will Kube „eigene nationalsozialistische Listen“ aufstellen, um so „die Kirche in unsere Hände [der Nationalsozialisten] zu bekommen“[2]2. Im Dezember 1931 sind Bedenken seitens der NSDAP und andere Widerstände überwunden[3]3, wie ein Brief von NSDAP-Reichsor-ganisationsleiter Straßer an Kube zeigt[4]4. Es beginnt der offizielle Gründungsprozess der Gruppe, die die kirchenpolitische Auseinandersetzung der nächsten Jahren unter dem Namen „Deutsche Christen“ mitbestimmt. Er findet am 6.6.1932 seinen Abschluss mit der Bekanntgabe der „Richtlinien der Glaubensbewegung ‚Deutsche Christen‘“ und ihrer damit offiziell erfolgten Gründung[5]6.

Im Rahmen dieser Arbeit kann angesichts des Umfanges der angekündigten Bekenntnisse nicht auf einzelne Bekenntnisse der Deutschen Christen eingegangen werden, deshalb werden nur kurz die Inhalte genannt, die die Auseinandersetzung der nächsten Jahre prägen. Ein wichtiges Ziel ist die Umformung des Deutschen Evangelischen Kirchenbundes zu einer Evangelischen Reichskirche[6]7, deren Zukunft sie im Nationalsozialismus sehen. Die Verbundenheit mit dem Nationalsozialismus zeigt sich besonders in ihrem pro-grammatischen Antisemitismus[7]8. Auch ihre Ansichten zu Rasse, Volkstum und Nation[8]9 bestimmen die Auseinandersetzung der folgenden Jahre, sind jedoch nicht nur bei ihnen verbreitet.