Nachdem sich nun alle möglichen kirchlichen und politischen Gruppen und Grüppchen zur PID geäußert haben, kommt nun auch der Ethikrat der Giordano Bruno Stiftung mit einer Stellungnahme zum Thema heraus. Und nach längerem Nachdenken habe ich mich nun entschlossen, meine Meinung dazu kundzutun.

Die Grundannahme

In ihrer Stellungnahme drehen die Verfasser den Spieß um, indem sie nicht fragen wollen, ob PID erlaubt werden kann, sondern, ob es verboten werden kann, PID zuzulassen. Sie begründen dies damit, daß in einer liberalen Gesellschaft freie Bürger prinzipiell alles tun dürften, was nicht mit guten Gründen verboten werden könne. Insofern liegt nun die Bringschuld bei den Gegnern der PID, die nun „gute Gründe“ anführen müssen, um auf dem Verbot de PID bestehen zu können. Im späteren Verlauf der Stellungnahme werden sechs Gründe gegen die PID aufgenommen und besprochen. Am Ende werden sie jedoch alle rational für unzulänglich befunden. Auf diese Argumentationen will ich zuerst eingehen, da sie meiner Meinung nach die Kernaussage der Stellungnahme bieten. Vorher in der Stellungnahme wird auf die rechtliche Situation, auf die Pränataldiagnostik (PND) und positive Aspekte der PID eingegangen. Auch das Fazit befindet sich vor der Untersuchung der sechs Gründe, so daß der Leser gleich weiß, was er zu denken hat. Der eigentliche Kern, die Auseinandersetzung mit den Gegenargumenten, hat im formalen Aufbau eher den Status eines Anhangs, den man nicht unbedingt lesen muß. Ich werde auf einige der genannten Punkten inklusive Fazit daher am Schluß dieses Textes eingehen, um die Sache in eine mir sinnvoller erscheinende Form zu bringen.

1. Theologische Argumente

In einem Punkt ist den Verfassern der Stellungnahme Recht zu geben. Keine Weltanschauung kann Grundlage für eine allgemeine Gesetzgebung sein, die auch Menschen betrifft, die dieser Weltanschauung nicht angehören. Deshalb sind dezidiert theologische Gründe, die auf den Lehren irgend einer Religion aufbauen – ob Christentum, Islam, Judentum, Jainismus oder was auch immer – nicht geeignet, das Verbot der PID zu rechtfertigen. Solange kein Mensch gegen seine religiöse Überzeugung zur PID gezwungen wird, hat keine Theologie, noch sonst ein Weltanschaungssystem in der Diskussion um die PID einen Platz. Hierbei ist besonders darauf zu achten, inwieweit der „moderne liberale Staat“ die Rolle eines solchen Weltanschauungssystems einnimmt. Im Zweifel ist zu fragen, was die Prinzipien dieses modern und liberal genannten Staates sind, und wie sich diese von einer x-beliebigen Theologie qualitativ unterscheiden.

Doch werden unter den theologischen Argumenten nicht nur eine dezidiert theologische Sichtweise abgehandelt, sondern auch die (durchaus durch die christliche Tradition geprägte) Sichtweise des Embryonenschutzgesetzes, nach dem ab dem Verschmelzen von Spermium und Eizelle ein besonderer Schutz gilt, es sich schon um menschliches Leben handelt.

Die Autoren der Stellungnahme argumentieren mit der Fähigkeit zur Empfindung und unterstellen so einen Unterschied zwischen der befruchteten Eizelle und dem geborenen Menschen. Dabei weichen sie ganz geschickt schnell wieder auf das Thema der Relevanz von Religion für ein religiös heterogenes Allgemeinwesen aus und stellen fest, daß religiöse Ansichten, die Embryonen als heilig verstehen keine Allgemeingültigkeit beanspruchen können. Was die Autoren jedoch unterlassen ist, sich z dem Problem zu äußern, das nun entsteht: Denn nimmt man wie sie die Empfindungsfähigkeit zum Kriterium, so stellen sich umfangreiche neue Probleme. So sind manche Tiere zu Empfindungen in der Lage, Menschen unter bestimmten Umständen aber nicht. Das geht los bei der örtlichen Betäubung beim Zahnarzt, über bestimmte Krankheitsbilder mit Taubheit oder fehlendem Schmerzempfinden bis zu Komapatienten. Prof. Dr. Metzinger, der Mitglied der Ethikkommission ist und somit den Text mit verfaßt hat, wies in der Vorlesung, die ich bei ihm besuchte des öfteren auf solche und ähnliche Probleme hin, so daß ich mich frage, wieso diese Problemstellungen hier unter dem Tisch landen, und das Ganze unter „theologisch“ abgehandelt wird, wo die Frage nach den Kriterien, wie wir menschliches Leben definieren, auch ganz untheologisch problematisiert werden kann.

Zieht man dies alles in Betracht, so kann ich nicht sagen, daß es tatsächlich „[b]ei unvoreingenommener Betrachtung […] offensichtlich [ist], dass man […] menschliche Embryonen […] nicht auf eine Stufe mit menschlichen Personen stellen kann.“ (Stellungnahme, S. 3).

In der Tat scheint es mir so zu sein, daß ein Verständnis, bei dem menschliches Leben mit der Verschmelzung von Spermium und Eizelle beginnt, einen praktischen Vorteil hat gegenüber einem auf der Empfindungsfähigkeit basierenden Verständnis. Ersterer ist klarer zu umreißen als der Letzte. Sicherlich hat ein solches Verständnis dann auch Auswirkungen auf die Bewertung bestimmter Gesetze, die den Schutz des menschlichen Lebens ab dem Zeitpunkt der Verschmelzung relativieren. Darüber müßte in dem Fall neu nachgedacht werden, wo sich das „christliche“ Verständnis (wobei es um den Inhalt geht, nicht darum, daß zufällig die Christen dem zustimmen) nach einer Prüfung tatsächlich als besser geeignet herausstellen sollte. Diese Überprüfung wäre zu führen. Dies unterläßt die Ethikkommission wie gesagt, was ich bedauernswert finde.

2. Existentielle Argumente

Hier treffen wir wieder auf den alten Freund, die Empfindngsfähigkeit. Da diese fehlt, kann ein Embryo ach kein „aktuales Lebensinteresse“ haben, so lernen wir. Darüber hinaus sollen wir lernen, daß auch ein „potentielles Lebensinteresse“ nicht tangiert werde, da es „gar nicht erst zur Entstehung von ‚Interessen‘ bzw. ‚verletzbarem Leben‘ kommt.“ (Stellungnahme, S. 4). Interessant finde ich daran, daß die Potenz über das Stadium der Potenz hinauswachsen muß zu einem konkreten Leben, um ein potentielles Lebensinteresse haben zu können. Das bedeutet im Klartext, daß die Autoren mit „potentiellem Lebensinteresse“ das Interesse eines kompletten Menschen meinen, der potentiell leben will. Das Interesse eines potentiell existierenden Menschen an seinem Leben wird nicht in den Blick genommen, denn dieser Mensch existiert ja nicht. Ich halte es für wichtig, das festzuhalten (schon um mir selbst Klarheit über die benutzte Begrifflichkeit zu verschaffen).

Dies setzt nun aber wieder ein Verständnis von menschlichem Leben voraus, das von dem traditionell-christlichen Verständnis abweicht. Daß die Ethikkommission der gbs das christliche Verständnis nicht teilt, wurde schon vorher klar. Jedoch wird mit diesem Punkt die Frage dringlicher, ob als Kriterium die Empfindungsfähigkeit herhalten soll, ob sie dies kann und ob das auch gut so ist. Wie gesagt fehlt die Erörterung der Frage, wo menschliches Leben anfängt, wenn nicht mit der Verschmelzung von Samen- und Eizelle. Wie gesagt scheint mir diese pragmatischer als das Kriterium der Empfindungsfähigkeit. Es sind auch andere Kriterien für das Menschsein denkbar. Doch die Ethikkommission gibt keine Butter bei de Fische, sondern geht unausgesprochen von einem Kriterium aus, das sie nicht begründet (man ist fast geneigt, an Dogmatismus zu denken, bedürfen doch Dogmen im römisch-katholischen Umfeld auch keiner Begründung als alleine der, daß sie Dogmen sind).

3. Pragmatische Argumente

Unter den pragmatischen Argumenten fassen die Autoren die Fragen nach den Grenzziehungen: Wenn bestimmte Anlagen Grund für den Ausschluß eines Embryos sind, wie kann man die Anlagen dann abgrenzen? Wie bewertet man genetische Defekte? Was ist in Fällen, in denen es nicht klar ist, ob eine Krankheit ausbrechen wird etc…

Die Antwort der Autoren lautet: Keine Beschränkungen. Keine Kataloge von Gendefekten. Eine durchaus einfache und folgerichtige Antwort. Hat man einmal entschieden, daß man die Erbanlagen seines Nachwuchses bewertet nach gut und weniger gut, dann ist es widersinnig, diese Hierarchisierung von Erbanlagen an eine Stelle abzubrechen und ab da alles für gut zu befinden. Die PID ist entweder als positiv oder als negativ zu bewerten. Bewertet man sie positiv, dann komplett, bewertet man sie negativ, dann ebenso komplett. Alles andere mag als politischer Kompromiß durchgehen, schlüssig scheint es mir nicht.

Die Autoren führen weiter aus, daß in Ländern, die PID bisher zugelassen haben, der „Single-Embryo-Transfer“ sich durchsetzt. Dabei werde nur ein Embryo eingepflanzt und zwar derjenige mit den besten Entwicklungschancen. Die Autoren schließen mit der Feststellung, daß nicht einzusehen sei, warum diese Praxis in Deutschland nicht möglich sein sollte.

Dabei vereinfachen die Autoren wieder. Denn natürlich gibt es auch Gründe gegen die Auswahl eines einzigen Embryos. So ist trotz auch bei genetisch unauffälligen Embryonen eine hohe Chance gegeben, daß diese eben nicht heranwachsen und geboren werden. Deshalb werden oft (wenn nicht immer) mehrere Embryonen eingesetzt, m die Chance zu erhöhen, daß einer wenigstens durchkommt. Dies bedeutet dann natürlich wiederum das Risiko einer Mehrlingsschwangerschaft. „[I]m Interesse der Mütter, für die jede Behandlung mit enormen physischen und psychischen Kosten verbunden ist“ (Stellungnahme, S. 4) ist also abzuwägen: Risiko der Mehrlingsschwangerschaft oder Risiko alles noch einmal durchmachen zu müssen um einen neuen Embryo zu gewinnen? Oder doch erst die bisherigen, minderwertigeren Embryonen aufbrauchen?

Am Ende wird es an den Eltern liegen, wie viel sie über sich ergehen lassen wollen, was sie zu investieren bereit sind, für das gewünschte Kind. Geht man davon aus, daß Embryonen lediglich eine Ressource sind, um zu einem Kind zu kommen, die keinen besonderen Schutz genießen, so ist den Autoren absolut Recht zu geben: Dann kann theoretisch jeder nach Gutdünken über die Embryonen verfügen. Interessant wird dann wohl bald sein, wem die Embryonen gehören, zu welchem Preis die Eltern Embryonen zur Forschung abgeben und dergleichen. Gehören die nicht eingesetzten Embryonen der Klinik oder den Eltern? Darf die Klinik Patente auf bestimmte Gene anmelden, die sie aus den Embryonen gewinnt? Haben die Eltern Gewinnansprüche, wenn mit ihren Embryonen irgendwelche Therapien entwickelt werden, die auch finanziell ein Erfolg werden? Dies sind Fragen, die heute noch Zukunft sind, die sich aber auftun, sobald der Embryo zur Sache erklärt wird.

4. Designerbabys?

Ähnlich gelagert wie das letzte Problem ist die Frage, ob es mit der Zulassung der PID nicht z einem Dammbruch kommt in Hinsicht auf Designerbabies. Interessanter Weise sind die Autoren nun nicht mehr konsequent: Haben sie im letzten Punkt noch für ein Aufheben sämtlicher Grenzen plädiert, so ist nun die Rede von „vernünftige[n] ethische[n] Regelungen“ (Stellungnahme, S. 5). Ich frage mich, warum. Denn wieso sollten Eltern, die über das Nichtvorhandenseins eines offenen Rücken beim Kind entscheiden, oder über das Nichtvorhandensein irgendwelcher Gene, die Krebs, Diabetes oder was auch immer begünstigen, nicht entscheiden können, ob das Kind blaue oder grüne Augen hat? Welchen Schaden hätte die Gesellschaft, wenn es irgendwann nur noch Grünäugige gäbe? Oder liegt die Angst in einem angenommenen staatlichen oder gesellschaftlichen Druck begründet? Eine Gesellschaft oder ein Staat, dem man nicht unterstellt, daß er Kinder oder Eltern diskriminiert oder schlechter stellt, weil sie eine Behinderung haben bzw. sich nicht gegen Embryonen mit bestimmten Anlagen entschieden haben, dem kann man ach nicht unterstellen, daß er eine Pflicht zum blauäugigen Kind einführt, oder eine Pflicht für bestimmte sportliche Anlagen, die etwa einem Militarismus oder sonst etwas dienen könnten.

Auch wenn die Autoren hier eine Unterscheidung einführen wollen: PID ermöglicht die Aussortierung nach allen Anlagen, die durch die Gene bestimmt werden. Läßt man sie zu, so läßt man auch automatisch die Selektion nach Augenfarbe zu.

Man muß sich entscheiden: Entweder man will die Diskussion über Einschränkungen der PID und verschont die Paare nicht davon, oder man läßt die Diskussion bleiben, weil man schon die Überzeugung hat, daß in einer liberalen und modernen Gesellschaft die Eltern die Freiheit haben, über mögliche Anlagen ihrer Kinder zu entscheiden. Das beinhaltet dann jedoch Augenfarbe sowie Erbkrankheiten, denn es gibt keine einleuchtende Grenzziehung: Beides wird durch die Gene bestimmt (wo dies nicht der Fall ist, ist es nicht Gegenstand der PID und somit hier unwichtig).

Da nun aber scheinbar bei den Autoren der Gedanke vorhanden zu sein scheint, daß es eben im Falle der Designerbabies doch Regelungsbedarf geben könnte, stellt sich mir die Frage,  ob dies nicht auch bedeutet, daß sie eigentlich der PID allgemein kritisch gegenüberstehen und lediglich aus politischen Gründen, vielleicht um sich von den Kirchen, vor allem der römischen Kirche, abzugrenzen, ein feststehendes Ergebnis zu untermauern suchen, vielleicht gar ohne sich dessen bewußt zu sein. Denn sonst hätten sie den Widerspruch darin erkennen müssen, daß sie bei den Designerbabies Bedenken haben.

5. Retterkinder

Der fünfte Einwand gegen PID, den die Ethikkommission auflistet, betrifft die sogenannten Retterkindes. So könnten im Falle einer Erkrankung eines bereits lebenden Kindes Kinder geboren werden, die als Zellspender für ihre älteren Geschwister dienen können. Wie zu erwarten sieht die Ethikkommission darin kein Problem, was wiederum konsequent ist. Denn wenn man sein Kind nach Eigenschaften wie Erbkankheiten oder deren Fehlen auswählen kann, dann doch auch nach genetischer Verträglichkeit mit den Geschwistern, oder einem anderen Menschen, der vielleicht gerettet werden soll.

Interessant finde ich hier , daß die Ethikkommission nicht bedenkt, daß es bei der künstlichen Befruchtung und in Folge der PID bisher nur um Eltern ging, die nur so ein Kind kriegen können. In dem Falle, daß schon ein Kind da ist, ist in der Regel davon auszugehen, daß die Eltern keine künstliche Befruchtung machen würden, um ein Kind zu kriegen. Wie bereits erwähnt handelt es sich hierbei um einen langwierigen, belastenden Prozess, der nur geringe Erfolgsaussichten bietet. Schon daher ist nicht zu erwarten, daß Eltern zur PID greifen, um ein Retterkind zu zeugen. Die Chancen, daß das Retterkind tatsächlich und rechtzeitig kommt, um das kranke Kind zu retten, sind minimal.

Die Stellungnahme geht, was ich auch sehr interessant finde, darauf ein, ob ein Kind „bloß als Mittel zu fremdnützigen Zwecken gebraucht“ (Stellungnahme, S. 5) wird, oder ob dies unter anderem geschieht. Sicher, man kann niemandem unterstellen, daß er nur um Kind A zu retten Kind B bekommt, Kind B ist ja selbst auch Kind seiner Eltern und kann von daher im Normalfall (hoffentlich) mit Liebe und Anerkennung um seiner selbst willen rechnen. Jedoch finde ich es interessant, daß die Instrumentalisierung eines Menschen hier so nebenläufig als hinnehmbar darstellt, ohne dies weiter zu diskutieren. Auch wenn das Kind nicht lediglich Instrument zur Genesung des anderen Kindes ist, so wird es doch instrumentalisiert in diesem einen speziellen Fall.

Spannend ist nun, daß die Ethikkommission eine Güterabwägung macht zwischen dem mutmaßlichen Willen des Retterkindes und der Genesung des kranken Kindes. Das Problem liegt darin, daß das Retterkind zur Zeit der Gewebeentnahme nicht selbst entscheiden kann, ob es dieser zustimmt. Die Eingriffe sind ja durchaus mit Schmerzen und Streß verbunden. Also müssen die Eltern entscheiden. Jedoch scheint mir hier die Güterabwägung kein geeignetes Mittel zu sein. Man entscheidet frei über des Wehe eines Menschen zum Wohle eines anderen Menschen. Wären solche Güterabwägungen vertretbar, so müßte es auch vertretbar sein, Komapatienten, die ebenfalls keine Entscheidung treffen können, Gewebe zu entnehmen, um andere Menschen zu retten. Es sei denn man bewertet die körperliche Unversehrtheit der Komapatienten höher als das Leben der Kranken. Dann muß jedoch klar genannt werden, nach welchen Kriterien die Komatösen nicht als Gewebespender genutzt werden, während man gleiches bei einem kleinen Kind macht.

Mir geht es hier nicht darum, Eltern anzugreifen, die sich für ein Retterkind (ob mit oder ohne PID) entscheiden. Mir geht es lediglich darum aufzuzeigen, welche Konsequenzen die Denkrichtung der Ethikkommission hat, hält man sich an ihre Aussagen.

Abschließend weist die Ethikkommission darauf hin, daß das Problem umgangen werden könne durch die Zulassung von Therapien mit embryonalen Stammzellen, da diese Stammzellen „weder Freude noch Schmerz [kennen] und […] somit bei den Maßnahmen zur Heilung des erkrankten Familienmitglieds nicht in Mitleidenschaft gezogen werden [könnten].“(Stellungnahme, S. 5)

Komischerweise empfiehlt die Ethikkommission hier also, auf zukünftige Forschungserfolge zu vertrauen (oder wurde schon eine Leber oder andere transplantierfähige Gewebe im Labor hergestellt aus Stammzellen? Mir ist dergleichen bisher nicht zu Ohren gekommen.). Wir erinnern uns: Dieses Spekulieren mit der Zukunft und zukünftigen Möglichkeiten und Problemen hat die Ethikkommission vorher, als es um die Designerbabies ging, mit dem Hinweis abgelehnt, man dürfe heutige Eltern nicht damit belasten, daß man in Zukunft vielleicht Augenfarbe, Sportlichkeit oder Intelligenz bestimmen kann. Wieso aber weist man nun auf die in Zukunft unter Umständen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten hin
, die gar nicht gesichert sind. Kein Mensch weiß, ob wir jemals soweit kommen, im Labor transplantierbares Gewebe aus embryonalen Stammzellen herzustellen. Trotzdem soll die Forschung damit erlaubt werden. Diese Denkweise ist inkonsequent: Entweder man bezieht zukünftige Möglichkeiten mit in das Denken ein, dann aber auch zukünftige Gefahren. Oder aber, man bezieht beides nicht ein.

Die Forderung nach einer Veränderung (wieso nicht ganz abschaffen?) des Embryonenschutzgesetzes bedarf nach dem in der Ethikkommission scheinbar gängigen Kriterium für Empfindungsfähigkeit (auf die ja schon mehrfach Bezug genommen wurde, um den Unterschied zwischen Embryo und geborenem Menschen zu betonen) sowieso keiner weiteren Begründung mehr. Wenn Embryonen empfindngslos sind, Empfindungsfähigkeit aber das Kriterium für Menschsein ist, dann sehe ich keinen Grund mehr für ein Embryonenschutzgesetz. Denn Embryonen sind dann Sachen wie Fahrräder, Hausboote oder Küchenmesser. Sie sind Ressourcen in der Biotechnologie und werden dementsprechend benutzt.

6. Herabsetzung von Behinderten

Hier läuft die Argumentation so:

  1. Ärzte und Eltern wollen eine Krankheit vermeiden, vermeiden jedoch ein krankes Kind (die ehrlichste Aussage von Seiten der PID-Befürworter, die ich bisher gehört habe).
  2. Trotzdem wird dem kranken Embryo nichts vorenthalten, weil er weder Interessen noch Empfindungen hat, er ist eben ein Ding, kein Mensch.
  3. Daß die objektiven Defekte der Behinderten für die werdenden Eltern eine wahrscheinliche Quelle subjektiven Unglücks darstellt, begründet keine Freiheitseinschränkung der Behinderten.
  4. Eine verrohte Gesellschaft aufgrund des Zulassens der PID ist unwahrscheinlich, weil auch Abtreibungspraxis und PND (Pränataldiagnostik) diese Schlüsse auch nicht zuließen.
  5. Daher ist die Wahl des gesunden Embryos nicht mit einer Diskriminierung der Behinderten verknüpft.
  6. Vernichtung genetische defekter Embryonen hängt mit Diskriminierung Behinderter so zusammen wie Impfung gegen Kinderlähmung etwas mit der Diskriminierung an Kinderlähmung erkrankter Menschen zu tun hat.

Es gibt hier mehrere Punkte, an denen ich etwas auszusetzen habe. Ich beginne von hinten:

Zwar wird auch gesagt, daß Vertreter einer rationalen und humanistischen Sichtweise für eine Unterstützung Behinderter und Kranker eintreten, jedoch nicht für eine Unterstützung von Krankheit und Behinderung (schön zu sehen, daß sie hier zumindest oberflächlich dem christlichen Beispiel folgen), aber bei der Gleichsetzung von der Aussortierung kranker Embryonen mit der Prophylaxe gegen eine Krankheit bei allen zeigt sich, daß hier doch nicht so klar zwischen Krankem und Krankheit unterschieden wird. Denn während sich die Impfung alleine gegen die Krankheit richtet, richtet sich die Aussortierung nicht nur gegen die Krankheit, sondern auch gegen den Träger der Krankheit. Sicherlich wird das Ganze dadurch entkräftet, daß man Embryonen verdinglicht, indem man die Grenze zum Menschsein an der Empfindungsfähigkeit festmacht, trotzdem sollte man auch hier so ehrlich wie weiter oben sein und zugeben, daß man sich im Zweifel auch gegen den Kranken (Embryo, der zu einem Kind werden könnte) entscheidet, und nicht nur gegen die Krankheit.

Die Aussage, daß die Wahl eines gesunden Embryos keine Behinderten diskriminiert (bei mir oben Punkt 5) wird nicht ausgeführt. Es wird lediglich gesagt, daß keine Freiheitsrechte tangiert werden (Punkt 3). Doch handelt es sich bei Diskriminierung ja nicht um die Einschränkung von Freiheitsrechten, sondern um mangelnde Toleranz. Diskriminierung ist selbst durch Freiheitsrechte geschützt, namentlich durch die Redefreiheit und Meinungsfreiheit. So kann jeder Dorfbewohner die Städter für weltfremd halten, und jeder Städter die Dörfler für rückständig. Doch auch wenn Diskriminierung in diesem Rahmen geschützt ist, wissen wir, daß sie nicht gut ist für den Zusammenhalt in der Gesellschaft. Und deshalb ziehen wir gesetzliche Grenzen in bestimmten Gebieten. Etwa beim Arbeitsrecht, wo ein die Zugehörigkeit zu einer Ethnie etwa kein Ausschlußgrund sein darf für eine Arbeitsstelle und dergleichen mehr. Hier geht es aber um den Schutz individueller Rechte. Bei der PID geht es um den Schutz von Rechten einer Gruppe. Da sind wir in Deutschland sensibler als in anderen Ländern, etwa wenn es um die Diskriminierung der Gruppe der Juden geht.

Mal angenommen, es gäbe das Sarazinsche „jüdische Gen“. Wenn nun Eltern durch PID alle Embryonen mit „jüdischen Genen“ ausschließen würden, worin unterscheidet es sich vom Ausschließen aller Embryonen mit einem Gen, das ein bestimmtes Gebrechen wahrscheinlich macht? Die Embryonen selbst haben ja weder Empfindungen noch Interessen. Ihnen gehen also keine Freiheitsrechte verloren, nach Ansicht des Ethikrates. Und man müßte auch bei der Auswirkung auf die Gesellschaft genauso davon ausgehen, daß ein Ausschluß des als existierend angenommenen „jüdischen Gens“ keinen Einfluß auf den Umgang mit Juden, also Menschen, die dieses angenommene „jüdische Gen“ in ihrem Erbgut haben, ausüben wird.

Trotzdem nehme ich an, daß die meisten Menschen, auch solche, die sich rational-humanistisch nennen, Vorbehalte hätten bei der Aussortierung der „jüdischen Gene“. Man könnte einwenden, daß es dieses „jüdische Gen“ gar nicht gib und in der Tat, es existiert nicht. Doch existieren andere Eigenschaften neben der Zugehörigkeit zur israelitischen Kultusgemeinde (Vorsicht, das hat nix mit dem Staat Israel zu tun), die zur Diskriminierung dienen können und die tatsächlich in Genen nachweisbar sind. Das Label „jüdisch“ dient mir lediglich dazu aufzuzeigen, wohin die Reise gehen könnte mit der Argumentation. Ich halte die Diskriminierung für durchaus gegeben und ich denke daß es durchaus auch schon zu einer Veränderung in der Gesellschaft gekommen ist (gegen Punkt 4), wenn man bedenkt, daß Eltern davon berichten, sie werden schief angesehen, wenn sie Kinder mit Trisomie 21 zur Welt bringen. Schließlich kann man sowas ja dank PND und Spätabtreibung verhindern. Mir kommt es so vor, als ob die Mitglieder des Ethikrates hier nicht ganz ehrlich sind. Unter Umständen bräuchte es eine Studie, m die Frage zu klären, ob es sich hier um Mythen handelt oder ob Eltern von behinderten Kindern tatsächlich mit solchen Aussagen konfrontiert werden. Jedenfalls besteht Diskussionsbedarf, die Sache ist nicht so einfach, wie der Ethikrat darstellt.

Das einzig folgerichtige an diesem Abschnitt ist die Aussage, daß die Embryonen nicht diskriminiert werden, weil sie wie schon mehrmals erwähnt als Dinge angesehen werden.

Eine Sache ist jedoch klar: Es handelt sich durchaus um die Bewertung von menschlichem Leben. Dazu sollten die Befürworter der PID stehen. Denn es geht ja nicht um die Embryonen, es geht immer um das fertige Kind. Und dies ist Grundlage der Entscheidung. Und ein Kind mit Anlagenset A wird als wertvoller angesehen als ein Kind mit Anlagenset B. Ob das Bewertungskriterium nun eine mögliche Behinderung, die Augenfarbe oder der zu erwartende IQ ist spielt keine Rolle. Die Embryonen werden bewertet aufgrund ihrer zu erwartenden Performance als Menschen. Damit wird ein Werturteil gefällt über die fraglichen Erbanlagen. Und die teilen auch lebende Menschen.

PID nur für Reiche

Im ersten Teil der Stellungnahme machen die Autoren darauf aufmerksam, daß ein Verbot der PID lediglich für ärmere Bürger effektiv wäre, da reiche Bürger die PID im Ausland durchführen könnten. Ginge man nach dieser Argumentation, müßte man viele Verbote abschaffen. Reiche können nach Kalifornien fahren und sich ein Rezept für Marihuana ausstellen lassen, und so konsumieren, was hier verboten ist. Sterbewillige könnten in der Schweiz oder den Niederlanden weitreichendere Hilfe für ihr Sterben bekommen als hier in Deutschland. Auch bei Abtreibungen würde sich sicherlich ein Land finden. Und wer keine Steuern zahlen will geht seit jeher in die Schweiz oder andere Länder mit starkem Bankgeheimnis.

Folgt man also der Argumentation, müßte man auch Marihuana legalisieren sowie Sterbehilfe zulassen und die Steuer zu einem freiwilligen Beitrag umwandeln. Es wird immer Menschen geben, die durch ihren Reichtum einer gewissen Restriktion in einem Land durch Ausweichen auf ein anderes Land entkommen können. So tun es beispielsweise auch rechtsradikale Webseiten. In Kanada und den USA genießen sie Verfolgungsfreiheit, weil dort Volksverhetzung durch die Freiheitsrechte geschützt wird. Auch das müßte man konsequenterweise zum Anlaß nehmen, das Verbot der Volksverhetzung abzuschaffen, da Menschen, die in der Lage sind in den USA eine anonyme Homepage zu erstellen (nicht jeder kann genug Englisch oder kennt sich mit IT soweit aus, um eine Homepage anzumelden), sonst bevorzugt werden wie eben die Reichen im Falle der PID bevorzugt wären. Es sollte deutlich werden wie unsinnig dann noch staatliche Regulierung ist. Letztendlich dürfte man keine Gesetze mehr erlassen, weil alles anderswo anders ist.

PID und PND

Aufgrund der Möglichkeiten, die der Gesetzgeber durch die Zulassung der Pränataldiagnostik (PND) eröffnet hat, ist nach Meinung der Ethikkommision ein Verbot der PID „rational kam nachzuvollziehen“(Stellungnahme, S. 2). Die Argumentation ist, daß zwar PID verbrauchende Embryonenforschung darstellt, daß aber ein Fötus bis unmittelbar vor der Geburt abgetrieben werden kann, wenn per PND eine Behinderung festgestellt wird.

Nun ist eine solche Spätabtreibung zwar nicht ganz so einfach, es bedarf immer noch eines Arztes, der bescheinigt, daß die werdende Mutter starke psychische Folgen zu tragen hätte bei einem schwer behinderten Kind, aber die Argumentation der Ethikkommission bis hierher ist absolut schlüssig. Egal ob man Embryo und Fötus auf eine Stufe stellt oder nicht: Daß ein Embryo stärker geschützt wird als ein Fötus ist unlogisch.

Wobei man immer noch argumentieren könnte, daß es sich in dem einen Fall um die Bewertung verschiedener Individuen handelt von denen einer aufgrund der Gene bevorzugt wird, während es im anderen Fall darum geht, sich für ein konkretes Kind zu entscheiden oder nicht, aber das sind theoretische Gedankenspiele, die in der Praxis keine Relevanz haben, da es eben auch bei Eltern zu einer Spätabtreibung kommen kann, die keine psychischen Probleme hätten, wenn der Arzt unterschreibt.

Aufgrund dieser Unlogik sehen die Autoren der Stellungnahme jedoch nur eine Konsequenz, nämlich die Zulassung der PID. Auch Gegner der Abtreibung müßten sehen, daß zu erwarten wäre, daß die Abtreibungsquote durch eine Zulassung der PID sinken würde.

Dabei lassen die Autoren außer Acht, daß viele Abtreibungsgegner Christen sind und die Abtreibung eben deshalb ablehnen, weil Abtreibung für sie Tötung menschlichen Lebens bedeutet. Da dieses Leben nun aber mit der Verschmelzung von Spermium und Eizelle beginnt, zumindest nach Überzeugung vieler Christen, wären die Abtreibungsgegner bei einer zeitlichen Vorverlegung der Tötung sicher nicht umzustimmen.

Interessanter finde ich aber eine ganz andere Sache, die die Autoren außer Acht lassen: Daß scheinbar die Zulässigkeit der PND als sakrosankt angesehen wird. Sie ziehen sie nicht einmal ansatzweise in Zweifel, obwohl sie eingestehen, daß „manche Argumente für ein Verbot de PID intuitiv nachvollziehbar erscheinen“ (Stellungnahme, S. 2). Wenn die Ablehnung der PID aber nachvollziehbar ist, und die PND als noch schlimmer erkannt wird, wieso kommt man dann nicht zu dem Schluß, daß auch die PND abzulehnen ist? Sind die Kommissionsmitglieder so blind, oder werden doch nur Argumente für ein vorher feststehendes Ergebnis gesammelt?

Das Fazit der Kommission – die sog. „liberale Position“

Die Mitglieder der Ethikkommission schlagen vor, eine liberale Position einzunehmen und den mündigen Bürgern zu erlauben, was auch immer diese tun wollen, so lange es keine guten Gründe dagegen gibt.

Daraus leiten sie ab, daß zwar alle Menschen die Möglichkeit zur PID haben sollten, jedoch niemand dazu gezwungen werden darf.

Bei aller Liberalität schreiben sie jedoch einen Fall vor, in dem die Bürger nicht frei entscheiden dürfen: Nämlich wenn nach einer erfolgten PID ein „kranker“ Embryo eingepflanzt wird. Begründet wird dies damit, daß man, zum Wohle des Kindes, diesem optimale Startbedingungen geben müsse. Die Liberalität ist also nur eine scheinbare, denn PID darf demnach nur dann angewandt werden, wenn ein Kind produziert wird, das den Qualitätsanforderungen der Ethikkommission entspricht, und eben nicht „krank“ ist. Der Fall, daß Eltern gezielt ein behindertes Kind bekommen wollen, dürfte schon sehr außergewöhnlich sein. Jedenfalls außergewöhnlicher als die Veränderung der Gesellschaft durch Zulassung der PID, die von den Autoren ins Feld geführt wird im Abschnitt „Herabsetzung von Behinderten“.

Eltern, die eine Diskriminierung der Embryonen aufgrund der Gene ablehnen, sollen jedoch ein existierendes Verfahren nicht anwenden dürfen, wenn sie es nicht im gewünschten Sinne anwenden. So wäre es ja durchaus denkbar, daß ein Paar sich entscheidet, eben nicht aufgrund der PID einen Embryo auszuwählen – den Zwang zur PID lehnt ja auch die Kommission ab – sondern den Zufall entscheiden zu lassen wie bisher, dann aber, nach erfolgter Auswahl eine PID vornehmen lassen, um Gewissheit zu haben und sich im Zweifel in den 9 Monaten der Schwangerschaft sowohl psychisch als auch lebenspraktisch auf das zu erwartende kranke Kind vorzubereiten. Unter Umständen wären so auch verschiedene PND Untersuchungen überflüssig, weil man wüßte, was zu erwarten ist. Durch den Ausfall der PND würde dann in der Folge auch die Wahrscheinlichkeit erhöht werden, daß die Schwangerschaft erfolgreich verläuft und es zu keiner Frühgeburt o. Ä. kommt. Dies soll jedoch der Ethikkommission nach nicht sein, denn „kranke“ Embryonen (was „krank“ bedeutet wurde interessanterweise gar nicht diskutiert) sollen nicht gezielt eingepflanzt werden.

Mein Fazit

Ich habe versucht, einige Punkte, die mir fraglich vorkommen, darzulegen und auszuführen, wo ich Probleme und Unklarheiten sehe. Das Papier der Ethikkommission der Giordano-Bruno-Stiftung macht auf mich nach der Untersuchung den Eindruck eines eloquenten, aber schwammigen Papiers, das eine vorgefasste Meinung untermauern soll, ohne sich ernsthaft mit der Kritik an der PID oder den Konsequenzen der eigenen Haltung auseinanderzusetzen. Die behauptete „rationale Unzulänglichkeit“ (Stellungnahme, S. 3) trifft noch viel mehr auf die Stellungnahme selbst zu, als auf die aufgenommenen Argumente der Gegner. Eine Auseinandersetzung mit den Folgen der eigenen Position findet nicht statt, obwohl dies an vielen Punkten nötig wäre. Dabei wird die Grundlage der eigenen Entscheidung nicht explizit genannt: Im ganzen Text findet sich keine Definition dessen, was im Gegensatz zum Zeitpunkt der Befruchtung als Beginn des menschlichen Lebens begriffen werden soll. Setzt man implizit die Empfindungsfähigkeit voraus, so würde dies ebenso zu Problemen führen wie auch die traditionell-christliche Definition von Lebensanfang.

Alles in allem ist die Stellungnahme unbefriedigend und nicht höher zu werten als eine x-beliebige, unbegründete Meinung.

Was die PID angeht, so wird die Zulassung, so befürchte ich, wohl kommen. Denn die Politik folgt nicht rationalen Gründen, sondern Emotionen, und in letzter Zeit scheint mir die Stimmung im Land vor allem für Mitgefühl mit den kinderlosen Eltern einzutreten. Konsequenzen werden wie bei allen Emotionen eher ausgeblendet.

Was ist zu tun? Ich denke, man muß vor allem auf die Verantwortung aufmerksam machen, die mit der Verfügbarwerdung dieser neuen Möglichkeit einhergeht. Denn wie bei allen neuen Möglichkeiten, gehen diese mit neuen Verantwortungen einher. Wenn man also PID einsetzen will, zu welchem Ziel auch immer, sollte man sich vor allem Gedanken machen, was die Konsequenzen sind und ob man sie tragen will. Und dann sollte man entscheiden.