Zur Zeit findet gerade der erste Programmparteitag der Piratenpartei in Chemnitz statt, und man hat sich entschlossen, das Programm zu erweitern. Zwei Anträge sind mir dabei besonders ins Auge gefallen (auch wenn sie sicherlich ein Nebenschauplatz sind): Die Forderung nach einem einheitlichen Lebenskundeunterricht und die … ja, mir ist es nicht ganz klar, was da genau gefordert werden soll, weil einiges und nichts genannt wird, jedenfalls wird der Begriff Laizismus verwendet, Staat und Kirche sollen getrennt werden (was sie ja eigentlich schon sind).

Die Forderung nach dem Einheitsnterricht in Lebenskunde halte ich für rundum überflüssig:

  1. „[S]ollen Schüler darauf vorbereitet werden, ihr Leben selbstbestimmt und verantwortlich individuell gestalten zu können.“ Ich verstand dies immer als Auftrag des Schulunterrichts allgemein. Wieso soll ein Fach eingeführt werden, das die anderen Fächer quasi doppelt? Ich bin hier für das KISS Prinzip und gegen unnötige Redundanzen.
  2. „Dazu soll der Unterricht unter anderem Wissen über Geschichte, Soziologie, Philosophie, Ethik und Psychologie anhand von aktuellen Themen der Gesellschaft und individuellen „Geschichten“ vermitteln.“ Mir war so als würde das Geforderte weitestgehend von den bestehenden Gemeinschaftskundefächern abgedeckt. Jedenfalls scheint es mir in meiner Schlzeit so gewesen zu sein, und damals hatten wir keine Lebenskunde.
  3. Folgendes finde ich besonders problematisch: Nach dem Antrag „ist eine bewusste Wertevermittlung mit dem Ziel eigenverantwortlichen, selbstständigen Handelns von Kindern und Jugendlichen nötig.“ Der Staat soll also selbst bewußt Werte vermitteln? Natürlich mit gutem Ziel, was auch sonst. Die CxU will uns ja auch nur vor Terroristen und Raubmordkopierern schützen. Die Idee eines staatlich vorgegebenen Wertekanons, der den Schülern „vermittelt“ werden soll, lässt bei mir (nur bei mir?) alle Alarmglocken schrillen. Wie kann eine Partei, die so großen Wert auf Freiheit legt, in die Richtung eines durch den Staat für alle Bürger vorgegebenen Wertekanon denken? So weit traut sich nicht mal die CxU vor in Richtung Obrigkeitsstaatlichkeit (Leitkultur war da das höchste der Gefühle).

Kurz gesagt, aufgrund der einerseits weitgehend vorhandenen Abdeckung des Stoffes durch die existierenden Fächer, sowie die Gefahr für Staat und Gesellschaft, bei einem staatlich vorgegebenen Wertekanon, sehe ich keinen Vorteil bei diesem Vorschlag. Dies bedeutet nicht, daß nicht unter Umständen verschiedene Fächer den aktuellen Bedürfnissen besser angepaßt werden sollen, es liegt da sicherlich auch einiges im Argen. Nur welche Inhalte bisher nicht vermittelt werden, muß erst ermittelt werden (klar ermittelt, nicht mit Worthülsen benannt wie im Antrag). Dann kann man sich Gedanken machen, in welchen Lehrplan welches Faches man diese Inhalte sinnvoll einbauen kann, oder ob es tatsächlich ein neues Fach dafür braucht. Eine Wertevermittlung durch den Staat allerdings darf so nicht etabliert werden, denn ermöglicht der Regierung einen weiteren Kanal zu nutzen, um ihre Politik als Positiv zu verkaufen.

Beim Antrag zur Trennung von Kirche und Staat bin ich auch eher ablehnend eingestellt, aber nicht nur. Was fordert der Antrag? Der Antrag „setzt sich für die vollständige Trennung von Kirche und Staat, also einen laizistischen Staat, ein.“ Das ist erst einmal eine weitere Worthülse. Wichtig ist, wie diese nun mit Inhalt gefüllt wird, was also die Antragsbefürworter nter „Laizismus“ verstehen:

„Hierzu sollen die kirchlichen Finanzen komplett vom Staat gelöst und ein religiöse Neutralität in öffentlichen Einrichtungen gewährleistet werden, außerdem soll bevorzugter kirchlicher Einfluss aus Bildung, Medien und Gesetzgebung verschwinden.“

Außerdem soll noch der Religionsbezug aus allen Landesverfassungen verschwinden. Fangen wir damit an:

Kein Religionsbezug in Landesverfassungen

„Ein weltlicher und demokratischer Staat steht für die Achtung von Menschen unabhängig von ihren religiösen Ansichten.“

Dem stimme ich zu. Keiner soll aufgrund seines Glabens oder Nichtglaubens benachteiligt werden.

„Wir fordern ein Bekenntnis zu allgemeingültigen Werten, auf denen die Gesellschaft aufbaut, statt des spezifischen Religionsbezugs.“

Ich bin skeptisch, ob es die „allgemeingültigen Werte“ wirklich gibt. Welcher Wert ist schon allgemein gültig? Es wird immer darauf hinauslaufen, daß möglichst große Mehrheiten gefunden werden. Aber prinzipiell habe ich kein Problem damit, wenn Gott aus den Verfassungstexten fliegt. Ich weiß als gläubiger Mensch trotzdem, daß ich alles Ihm verdanke, auch die hießige freiheitliche Demokratie, denn alles liegt in Seiner Hand. Das muß aber nicht allgemeinverbindlich in Verfassungstexten stehen, die von allen Menschen anerkannt werden sollen.

Lösung der kirchlichen Finanzen vom Staat

Die Antragsteller behaupten „ein staatlicher Einzug von Kirchenbeiträgen kann nicht gerechtfertigt werden“. Ein Argument konnte ich nicht finden. Tatsächlich ist es ja so, daß die Kirchen den Staat für diese Dienstleistungen bezahlen, und auch alle anderen Religionsgemeinschaften der Weg offen steht, auch die „Mitgliedsbeiträge“ über den Staat erheben zu lassen. Was ich als Argument gelten lassen würde wäre, wenn gezeigt wird, daß der Staat bei dieser Dienstleistung draufzahlt. Dann wäre eine Neuberechnung der durch die Kirchen an den Staat zu entrichtenden Gebühren notwendig und müßte mgehend durchgesetzt werden. Falls dies der Knackpunkt ist, kann man das konkreter formulieren, dann weiß auch jeder, um was es geht.

Des weiteren ist die Rede von „finanzieller Alimentierung“. Ich weiß nicht genau, was damit gemeint ist, ich mutmaße inemal, es geht um die Staatsleistungen (hätte man in dem Fall genauer benennen können). Diese sollen ja schon laut der Weimarer Reichsverfassung abgelöst werden. Eine Initiative der Piraten in diese Richtung wäre durchaus zu begrüßen, damit staatlicherseits endlich auf die Kirchen zugegangen und über die Ablösng der Zahlungen, etwa drch eine Einmalzahlung, verhandelt wird. Sollte aber eine Einstellung der Zahlungen von jetzt auf gleich angestrebt werden, halte ich das für gefährlich, denn es muß eine Rechtssicherheit geben. Die Verträge zwischen Staat und Kirche bestehen und snd rechtskräftig (falls man dies anzweifelt, habe ich kein Problem damit, wenn die Piratenpartei sich einen Anwalt nimmt und eine Klage anstrengt, damit käme sie auch wieder stärker in die Medien). Als rechtkräftige Verträge müssen sie auch erfüllt werden, oder eben in beiderseitigem Einverständnis abgelöst. Die Rechtssicherheit im freiheitlichen Staat ist übrigens eine der Stützen der Freiheit.

Religiöse Neutralität in öffentlichen Einrichtungen

Ach hier wird nicht gleich erkenntlich, um was es genau geht. Es ist die Rede vom Betrieb sozialer und anderer Einrichtungen drch die Kirche. Es geht hier um das Subsidiaritätsprinzip:

„Aufgrund der vereinbarten Subsidiarität tritt der Staat als Anbieter gesellschaftlicher Dienstleistungen (von der Kinderbetreuung über die Krankenversorgung bis zur Sterbebegleitung) hinter die Angebote religiös bzw. weltanschaulich fundierter Träger (nur teilweise auch laizistischer Träger – Rotes Kreuz) zurück.
In diesem Spannungsfeld entstehen Formen religiöser Bevormundung, wenn etwa aufgrund regionaler politischer Priorisierung religions- und konfessionsfreie Angebote gar nicht unterbreitet werden. Das kann auch Ausdruck gezielter politischer Diskriminierung sein – zum Beispiel im Bereich der Schwangerschaftskonfliktberatung.“

Das Problem, im ländlichen Raum als Atheist nur kirchliche Anbieter zu finden, ist durchaus als nicht hinnehmbar zu bezeichnen, und der Staat hat hier nach meiner Meinung durchaus die Pflicht, für Abhilfe zu sorgen. Die Antragsteller wollen hier nun den Weg beschreiten, das Subsidiaritätsprinzip komplett abzuschaffen (oder nur für kirchliche Träger und damit nichtklirchliche Träger einseitig bevorzgen?). Bei einer kompletten Abschaffung des Sbsidiaritätsprinzips müßte der Staat auf einen Schlag plötzlich alle diese Einrichtungen übernehmen, die nebenbei auch ihre geringen, aber in der Masse doch erheblichen, Finanzspritzen von den Kirchen einbüßen würden. Der Staat würde wieder ein Stück mächtiger, weil nun sämtliche Einrichtungen aus einer Hand kämen, und nicht mehr aus vielen verschiedenen Händen, die auch unterienander in Konkurrenz stehen, was sich durchaus auch positiv auf das ganze System auswirkt. Im Sinne einer Beschneidung der Staatsmacht und damit im Sinne der Freiheit wäre die Abschaffung des Subsidiaritätsprinzip also nicht.

Ich denke, man kann auch in die andere Richtung gehen: Wieso nicht einen Antrag formulieren, der den Staat dazu verpflichtet, überall wo dies gewünscht wird, entsprechende konfessionsfreie Einrichtungen bereitzustellen? In diesem Fall könnte die Vielfalt gewahrt bleiben, die katholische ungewollt Schwangere könnte ohne Mehrkosten z einer katholischen Beratungsstelle gehen, und trotzdem könnten Atheistenkinder in religionsnetralen staatlichen Kindergärten die Vorschulzeit verbringen.

Gleiches gilt auch für Schulen und andere derartige Einrichtungen.

Militär- und Polizeiseelsorge

Der Antrag nennt nr die Militärseelsorge, doch dürfte die Polizeiseelsorge implizit mitgemeint sein. Gerade beim Militär ist es jedoch der Fall, daß die Soldaten große Freiheiten aufgeben, um ihres Berufes Willen. Bis vor kurzen wurde sogar die Wehrpflicht noch durchgesetzt, so daß junge Männer gezwungen sich in den Kasernen afhalten mußten. In dieser Zwangssituation ist es von enormer Wichtigkeit, daß alle Freiheiten, die irgendwie ermöglicht werden können, weiterhin ermöglicht werden. Dazu gehört etwa die positive Religionsfreiheit. Wer gläubig ist und längere Zeit sich in der Kaserne oder gar im Aslandseinsatz befindet, muß Zugang zu einem Geistlichen seiner Religion haben, um seine positive Religionsfreiheit garantieren zu können. Der Staat kommt dem nach, indem er Militärgeistliche in Kasernen im Ausland bereithält.

Bei der Polizei ist es nicht ganz so extrem, jedoch ist es möglich, daß im Schichtdienst mehrmals sonntags der Gottesdienst nicht besucht werden kann und auch sonst der Besuch regelmäßiger Angebote in der Gemeinde. Auch hier gibt es deshalb Seelsorger für die Polizisten, so daß die Polizisten vor Ort bei der Arbeit einen Ansprechpartner haben. Hierbei geht es nicht nur um Dinge, die mit Polizeipsychologen geklärt werden können, sondern um das religiöse Leben, durchaus auch zugeschnitten auf den jeweiligen Beruf.

Bei Gefängnisinsassen ist es am ehesten evident, daß sie an keinem geregelten religiösen Leben teilnehmen könnten, ohne Gefängnisseelsorger. Daher hat der Staat, der den Gefangenen die Bewegungsfreiheit eingeschränkt hat, nun die Aufgabe, wenigsten die anderen Recht, inklusive positive Religionsfreiheit zu gewährleisten. Dies geschieht durch die Gefängnisseelsorger. Und auch hier zeigt sich, daß es im Interesse der Freiheit ist, diese Einrichtungen so zu belassen, wie sie sind. Jedenfalls würde ich mir von einer Initiative, die die Abschaffung fordert, einen Vorschlag wünschen, wie die positive Religionsfreiheit der Betroffenen gewährleistet werden kann.

Kirchlicher Einfluß auf Gesetzgebung

Hier verstehe ich nicht, was gemeint ist. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Piraten fordern, daß nter all den gesellschaftlichen Gruppen, die es in der BRD gibt, ausgerechnet die Religionsgemeinscheften (oder nur die Kirchen?) einen Maulkorb verpaßt bekommen sollen und sich zur Politik nicht mehr äußern dürfen sollen. Als Teil der Gesellschaft beeinflußt die Kirche auch die Gesellschaft, auch indem sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten die eigene Meinung zu bestimmten Themen frei vertritt. Ein Verbot dessen käme einem Verbot de Meinungsäußerung gleich, das kann nicht gemeint sein. Ich sehe allerdings ach nicht, was die Antragsteller sonst meinen könnten.

Kirchlicher Einfluß auf Medien

Hier gilt das gleiche, wie bei der Gesetzgebung. Die Kirchen haben das Recht wie alle anderen, ihre Meinung zu äußern, und die Medien haben das Recht, dies zu rezipieren und zu berichten. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Piraten hier ein Problem haben könnten. Oder ist hier Rundfunkrat und Fernsehrat der öffentlich rechtlichen Sender gemeint? Ja, hier haben die Kirchen Plätze. Dies ist jedoch daraf zurückzuführen, daß diese Räte einen Durchschnitt durch die Bevölkerung darstellen sollen, deshalb sind gesellschaftlich relevante Gruppen vertreten. Eine Diskussion darüber, wie dieser Querschnitt durch die Bevölkerung ermittelt werden kann, ist sicherlich nie verkehrt, und falls es einen besseren Querschnitt gibt, bei dem die Kirchen nicht mehr vorkommen, solles mir Recht sein. Aber das Rausschmeißen der Kirchen, ohne das Prinzip zu ändern halte ich für falsch. Denn das System baut darauf auf, daß es sich um einen Querschnitt durch die Bevölkerung handelt, wird hier einfach eine Gruppe rausgeworfen, ohne das System zu ändern, beschädigt dies das System als Ganzes und niemand hat etwas davon.

 

Ich habe sicherlich auch Punkte vergessen, viele konnte ich vielleicht nicht ansprechen, aufgrund der manchmal vagen Ausdrucksweise des Antrags. Konkretere Formulierungen würden dies erleichtern. Positiv fiel mir auf, daß der antireligiöse Ton sehr gemäßigt ist, jedenfalls kann ich hier eher den Wunsch nach einer Lösung bestehender Probleme erkennen, als etwa bei den Grundsätzen der Laizisten in der SPD. Meine Hoffnng ist, daß der Antrag auf dem Parteitag nicht angenommen wird, und man sich statt dessen genaere Gedanken dazu macht, was die eigentlichen Mißstände sind, die man meint, und wie man diese direkt ändern könnte, ohne gleich das ganze System (und damit auch viele positive Errungenschaften) umzuschmeißen. Hat auch was von Windows vs Linux: Bei Windows schmeißt man das alte System runter, wenn etwas schief läuft, und setzt ein nees System auf. Wenn bei Linux etwas nicht läuft, installiert man nicht neu, sondern sucht den Fehler und behebt ihn. Ich hoffe, die Piraten wählen als „Nerd-Partei“ den Linux-Weg.

Comments

Comment by Interplanetar on 2010-11-21 17:47:56 +0100

Begriff Religion ist erst seit 2te Jh., zudem völlig uneindeutig.
Eine Trennung vom Staat war nie, ist auch in Vollständigkeit unmöglich.
Es ist keinem vorzuschreiben, was er zu glauben hat. Glaube ist auch nicht zu lehren. Das Propagandaprogramm, ein Kultverein noch bessergläubig, mehr Narrenfreiheit, wie der andere, kann nerven.

Es ist Wandlung, wobei Unentdecktes entdeckt wird. Neues gibt es genau genommen nicht.

Ändern müssen Kultvereine ihre Prinzipien

Kath. Kirchen(straf)recht, wie Sola Skriptura, alte Glaubensbekenntnisse aus Mittelalter, haben nichts mit Menschenrechte gemeinsam. Biblizisten, Anhänger Piusbruderschaft, alles kann Religionslehrer sein.

Deshalb bin ich Gegner von Solchen an öffentlichen Schulen, vom Staat finanziert. Wo aber bspw. in ländlicher Gegend nur Konfessionsschule ist, würde ich Kinder auch heute, wie in 80er Jahre, teilnehmen lassen. Nicht aus Glaube, sondern einfach um sie nicht auszuschließen.

Beispielsweise Religionswissenschaft, wäre mir jedenfalls genehmer an öffentl. Schulen.

Ich glaube die Bedürfnisse sind sonstig ohnehin vorrangig bei denen, die Einkommen aus Glaubensverkündigung erzielen.
Anderen bleibt fiktiver Fleischflug, ohne Helikopter, vermeintliche Traumerfüllung, goldene Straßen, Wolkensäule 7 /9 nachtodlich, alternativ Liegeplatz in Teufe = Tiefe, bei Göttin Hel, in Norwegen, Kristiansand, mit Gebisslosem Zähnklappern und Heulen.
All das ohne Thalamus „Tor zum Bewusstsein“ = Gehirn.

Dampf ablassen? Na klar! Das ist Gleiches wie Geist! Wissenschaftlich wurde Gas daraus.
Wesentlich ist Sauerstoffzufuhr zum Gehirn, von dem Kultbuch-Gott nichts weiß.

Gefängnisse

Elisabeth Fry (Quäkerin) war historisch Gefängnisreformerin. Daraus entstand meines Wissens die evangelische Gefängnisseelsorge, die aber nicht Gleiches war und ist.
Quäker (historisch Christen) kommen ohne Glaubenslehre, bezahlte Zerremonienmeister, aus.
Projekt Alternativen zur Gewalt (PAG) existiert länderübergreifend in Gefängnissen.

Comment by Bundesbedenkentraeger on 2010-11-22 00:10:49 +0100

Religionswissenschaft ist nicht Schiulfach Religion. Das hat wenig bis nichts miteinander zu tun.
Meine Oma hat auch religiöse Bedürfnisse und bezieht kein Einkommen aus der Glaubensverkündigung, sondern von ihrer Rente für jahrelange Arbeit als Näherin und Putzfrau.
Sollen wir Deiner Meinung nach jetzt alle Quäker werden? Wieso?
PAG hat wie ich sie verstehe das Ziel, Gewaltprävention zu betreiben. Das ist sehr gut und nützlich, hat aber mit Gefängnisseelsorge nichts oder nicht viel zu tun. Ein katholischer Gefangener kann bei einem PAG Mitarbeite keine Beichte ablegen. Ein orthodoxer Gefangener kann von einem PAG Mitarbeiter keine Eucharistie empfangen. Ein protestantischer Gefangener kann mit einem PAG Mitarbeiter nicht unbedingt über seinen Glauben reden und wie Gott zu der Schuld steht, die er durch sein Verbrechen auf sich geladen hat. PAG ist super, aber kann all das nicht leisten. Der Gefangene hat aber das Recht auf positive Religionsfreiheit. Deshalb muß er Zugang zu Geistlichen haben. Und aus diesem Grund gibt es Gefängnisseelsorger.

Comment by Muriel on 2010-11-22 11:27:26 +0100

Sehr sympathischer Beitrag, dem ich auch als Atheist ziemlich weit zustimmen kann.
Ich würde zwar wohl die Aufgaben des Staates generell enger fassen als (anscheinend) du, aber das ist kein religiöser Unterschied, sondern eher ein politischer.
Gefällt mir hier.

Comment by ichglaubsnicht on 2010-11-23 13:35:04 +0100

Zu der eigentlichen Antragsgruppe „Staat & Religion“ kam es ja leider nicht mehr, da beim Alex-Müller-Verfahren nicht genügend dafür gestimmt haben.
Die zwei Anträge aus dem Bildungs-Bereich die Du hier verlinkt hast sind wie viele andere Anträge dieser Antragsstellerin welche die in Baden-Württemberg schon für Landeswahlprogramm vorgeschlagen wurden (wurden afaik größtenteils nicht angenommen, zum Thema Säkularisierung setzten sich bessere Anträge durch), einfach noch einmal auf Bundesebene eingereicht.
Auf dem ersten BPT dieses Jahr in Bingen wurde ja als einer der 3 Programmanträge die überhaupt behandelt wurden auch ein guter zum Thema säkularer Staat diskutiert, das war kurz vor dem Ende des Parteitags, da haben dann ein paar Religioten mit allen formalen Mitteln erfolgreich versucht eine Abstimmung über den Programmpunkt zu verhindern.

Comment by Bundesbedenkentraeger on 2010-11-23 17:30:23 +0100

Ich geb zu, ich bin nicht ganz auf dem Laufenden, welche Anträge wo schonmal auftauchten. Ich denke jedoch, Abstimmungen z verhindern ist das falsche Mittel, die müssen diskutiert werden und dann gezeigt werden, wie nd wo sie nsinnig sind oder doch gut. So was in der Richtung hab ich hier versucht. Meine These ist halt: Die bestehenden Mißstände (etwa daß der Chef meine Religion kennt) könnten durchaus gelöst werden, ohne das System zu kippen. Laizismus finde ich deshalb schlecht, weil er die Existenz der Religion nicht wahrnimmt, die es aber gibt. Und wenn wir uns laizistische Länder wie die SA ansehen, dann sieht man, daß der Laizismus kein Allheilmittel gegen religiöse Diskriminierung ist (also wenn man etwa religionslos ist). Die Lösung liegt IMHO nicht im Systemwechsel, sondern darin, die Mißstände zu identifizieren, die Ursachen zu ermitteln, und diese abzustellen.